Sorge um Rückgang beim Zuckermessen

Nach dem jüngsten GBA-Beschluss zu Blutzucker-Teststreifen sind die Ärzte verunsichert: Aus Angst vor der Regresskeule verzichten sie offenbar häufig auf eine Verordnung. Doch in vielen Fällen wäre ein Rezept möglich, sagen Diabetologen.

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KÖLN (eis). Für Diabetiker ohne Insulinbehandlung werden keine oder kaum noch Teststreifen für die Blutzuckermessung verschrieben. Das berichtet der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN).

Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte bekanntlich die Arzneimittelrichtlinie zur Verordnung von Harn- und Blutzuckerteststreifen zum 1. Oktober geändert.

Seitdem seien viele Patienten und Ärzte verunsichert, was noch verschrieben werden dürfe, so der Verband in einer Mitteilung.

Dr. Matthias Riedel vom BdSN betont jedoch: "Unter bestimmten Bedingungen können Teststreifen weiter verordnet werden."

Indikationen zur Verordnung beachten

 Dazu gehören eine instabile Stoffwechselsituation, eine Änderung der Medikamentendosis, die Einnahme von Antidiabetika mit Hypoglykämierisiko (Glimepirid, Glibenclamid und Repaglinid) sowie akute Erkrankungen, durch die sich die Diabeteseinstellung verändern könnte (etwa schwere Infektionen).

Sind eine oder mehrere der Bedingungen erfüllt, kann der behandelnde Arzt jedes Quartal Rezepte für bis zu 50 Teststreifen pro Patient ausstellen.

"Es ist wichtig, dass die Patienten das wissen. Unter den genannten Bedingungen können die Teststreifen Leben retten", betont Riedel.

Patienten mit Insulintherapie sind nicht von der Neuregelung der Arzneimittelrichtlinie betroffen. Die Notwendigkeit der Verordnung wurde bei ihnen sogar ausdrücklich bestätigt. Für diese Patienten bleibt also alles beim Alten.

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