Eltern sollen Recht zur Bestattung von Fehlgeburten haben
STUTTGART (fst). Eltern, die ein Kind durch eine Fehlgeburt verlieren, sollen ein Recht zur Bestattung ihres Kindes erhalten, hat die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz angekündigt. Das Landeskabinett hat der Novelle des Bestattungsgesetzes bereits zugestimmt, jetzt muss der Landtag darüber beraten.
Die Novelle, das Gesetz stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1970, solle "dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen", so Stolz. Berücksichtigt werde auch die Bestattungskultur anderer Religionen. So könne der Sargdeckel künftig in das Grab neben den Sarg gelegt werden.
Festhalten will die Ministerin dagegen am Friedhofszwang. Neu im Gesetz soll die Pflicht zu einer zweiten Leichenschau sein, wenn eine Feuerbestattung außerhalb Baden-Württembergs erfolgen soll. Das diene der Rechtssicherheit.