Unfallmediziner warnen

Mit dem E-Scooter in die Notaufnahme

Der Hype um elektrische Tretroller greift um sich: Wer älter als 14 Jahre ist, darf damit auf den Straßen umherflitzen und Spaß haben. Doch Unfallmediziner warnen vor den Risiken der E-Scooter.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
E-Scooter-Fahrer in Aktion: Unfallmediziner raten zur Vorsicht – und zum Helm.

E-Scooter-Fahrer in Aktion: Unfallmediziner raten zur Vorsicht – und zum Helm.

© bortnikau / stock.adobe.com

BERLIN. Sie cruisen zwar erst seit einem Monat ganz legal auf Deutschlands Straßen umher. Doch schon jetzt sind elektrische Tretroller, sogenannte E-Scooter, das Aufregerthema dieses Sommers. Das liegt nicht nur daran, dass die kleinen, flinken Elektromobile wie eine Lawine auf die Großstädte zurollen.

Allein in Berlin wurden nach Recherchen des Senders „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (RBB) zuletzt 4800 E-Scooter gesichtet. Es hat auch mit ersten, teils schwer verletzten Nutzern zu tun. „Schon zwei Tage nach dem Start der E-Scooter hatten wir die ersten Verunfallten in der Rettungsstelle. Inzwischen zählen wir acht Patienten“, berichtet etwa Dr. Anika Wichmann, Unfall-Chirurgin am Unfallkrankenhaus Berlin (UKB).

Die ganze Bandbreite an Verletzungen

Auch Dr. Christopher Spering, Oberarzt an der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie an der Universitätsmedizin Göttingen, spricht von einer zunehmenden Zahl von E-Scooter-Unfällen. Darunter befänden sich nicht bloß Hautabschürfungen und Blutergüsse.

„In den Notaufnahmen sehen wir schon jetzt schwere Unfälle, bei denen insbesondere Fußgänger oder auch E-Scooter-Fahrer selbst betroffen sind und zum Teil so schwere Verletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata oder Knochenbrüche davon tragen, dass sie notfallmäßig operiert werden müssen.“

Für den Göttinger Arzt steht fest: „E-Scooter-Fahrer erweitern den Kreis der ungeschützten Verkehrsteilnehmer neben Fußgängern und Radfahrern.“

UKB-Ärztin Wichmann vermutet derweil, dass viele E-Scooter-Nutzer nicht bloß die Geschwindigkeit der Roller – sie dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein – unterschätzen, sondern auch die geringe Standfestigkeit darauf.

Sie selbst habe schon auf dem schmalen Brett eines E-Scooters gestanden, erzählt sie, und habe das Ganze als recht wackelig erlebt. Und das, obwohl sie auf einem freien Feld mit stabilem Untergrund unterwegs gewesen sei. „Ich kann ja den Reiz verstehen, so ein Ding zu fahren. Man sollte dabei nur auch an die Risiken denken.“

„Dringender“ Rat, den Helm aufzusetzen

Die bestünden übrigens auch für Unbeteiligte, wenn E-Scooter-Fahrer etwa auf dem Bürgersteig fahren. Das dürfen sie zwar nicht, viele tun es aber trotzdem. Angesichts der potenziell hohen Verletzungsgefahr raten die Unfallmediziner E-Scooter-Nutzern daher „dringend“, einen Helm aufzusetzen. „Das verhindert zwar die Unfälle nicht, vermindert aber das Risiko für schwere Kopfverletzungen“, so Wichmann.

Professor Uwe Kehler, Chefarzt der Neurochirurgie an der Asklepios Klinik Hamburg-Altona, verweist in diesem Zusammenhang auf „langjährige Erfahrungen mit Fahrradfahrern, die ohne Helm fahren und dann mit schweren Verletzungen in unsere Klinik kommen“.

Dabei könnten typische Kopfverletzungen wie Schädelhirntrauma, Hirnblutungen, Subdural- oder Epiduralhämatome oder Hirnödeme nachweislich teilweise oder sogar ganz durch das Tragen von Helmen verhindert werden, so Kehler.

Vor einer nicht unerheblichen Zahl an Unfällen mit E-Rollern warnt auch Michael Mertens, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Er befürchte „Verletzte, sogar Tote“. Um das zu verhindern, sei die Infrastruktur auf die veränderte Mobilität zuzuschneiden. „Gerade in den Städten müssen wir die Fußgänger, Fahrradfahrer und E-Roller aus dem allgemeinen Straßenverkehr rausholen.“

Die genannten Gruppen müssten in ihrem eigenen Raum unterwegs sein. Um E-Scooter-Nutzer besser zu schützen, solle für das Tragen eines Helmes geworben werden. „Wenn dies nicht funktioniert, sollte über eine Helmpflicht nachgedacht werden.“

Helmpflicht ja oder nein?

Das Bundesverkehrsministerium verweist in diesem Zusammenhang auf die geltende Straßenverkehrsordnung. „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 Stundenkilometern führt sowie auf oder in ihnen mitfährt“, ist dort unter anderem nachzulesen, „muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“

Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Stundenkilometer unterliegen Elektrokleinstfahrzeuge somit nicht der Helmpflicht. Das Ministerium setze beim Thema Helmpflicht auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung – egal ob bei Radlern oder bei Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen, heißt es auf Anfrage.

Unter Verkehrspolitikern sorgt das Thema Helmpflicht aber bereits für Diskussionen. Bislang empfehle ihre Fraktion jedem E-Scooter-Nutzer das Tragen eines Kopfschutzes, sagt Daniela Kluckert, FDP-Verkehrsexpertin und stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses. Persönlich stehe sie einer Helmpflicht positiv gegenüber. „Allerdings geht derzeit ein besonders großes Risiko von einer unvernünftigen Fahrweise der E-Scooter-Nutzer aus.“

Hinzu komme, so Kluckert, dass gerade in den Städten immer mehr Menschen unterwegs seien, die keinen Führerschein besitzen und damit auch keine Verkehrsschulung durchlaufen haben. „Auch darauf müssen wir reagieren.“

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