TIPP DES TAGES
Unfallschutz gibt es nicht automatisch
Während Praxismitarbeiterinnen gegen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, müssen sich Praxischefs selbst um den Unfallschutz kümmern.
Wichtig ist hierbei, dass sie sich kümmern, denn durch einen Unfall - etwa auf dem Weg zum Hausbesuch - können nicht nur Praxisausfallzeiten, sondern eventuell auch eine Berufsunfähigkeit entstehen. Neben privaten Unfallversicherern können sich Ärzte auch freiwillig über die BGW absichern.
Wichtig ist dabei, dass die Verträge im Schadensfall alle medizinischen Leistungen abdecken, ebenso aber ein Verletztengeld für den Dienstausfall und eine mögliche dauerhafte Erwerbsminderung vorsehen.