TIPP DES TAGES

Keine Gebühren für Darlehenskonten

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Banken verstecken oft zusätzliche Kosten im Kleingedruckten. Dem hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Banken dürfen nicht im Kleingedruckten festlegen, dass Kunden für das Kreditkonto 12 Euro pro Jahr bezahlen müssen. Es handele sich dabei um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, durch die ein Entgelt vom Kunden verlangt wird, welche die Bank in ihrem eigenen Interesse erbringt, so die Richter.

Bankkunden sollten daher das Preis- und Leistungsverzeichnis ihrer Bank genau prüfen, ob die Klausel "Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten" aufgeführt ist. In Zukunft dürfen Banken solche Gebühren nicht mehr erheben.

Az.: 17 U 138/10

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