Strengere Regeln für Kinder- und Jugendarbeit

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STUTTGART (fst). Baden-Württembergs Landesregierung hat an die ab 1. Mai geltende Möglichkeit erinnert, dass Arbeitgeber der Kinder- und Jugendarbeit sich in größerem Umfang darüber informieren können, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Gleiches gilt für Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen oder Sportvereine. Bewerber müssen dann ein so genanntes "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, das auch über "minderschwere Verurteilungen zu Sexualstraftaten" Auskunft gibt.

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