Schönheits-Op unter 18: Scheitert das Verbot?

Die Union will Schönheitsoperationen unter 18 gesetzlich verbieten - doch jetzt bremst das Bundesgesundheitsministerium.

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Brustvergrößerungen nur für Erwachsene, fordern die Unionspolitiker. Gesetzlich lässt sich das offenbar aber nicht regeln.

Brustvergrößerungen nur für Erwachsene, fordern die Unionspolitiker. Gesetzlich lässt sich das offenbar aber nicht regeln.

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BERLIN (af). Zu einem Verbot von kosmetischen Eingriffen bei Minderjährigen wird es vorerst nicht kommen.

Einer solchen Neuregelung ständen das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf elterliche Sorge und die Berufsfreiheit der Ärzte entgegen, erklärten Sprecherinnen von Gesundheits- und Justizministerium am Freitag.

Vom Tisch sei die Anregung aus der Unionsfraktion damit aber noch nicht, sagte eine Sprecherin von Minister Bahr der "Ärzte Zeitung". Ein Verbot könne nicht vom BMG geregelt werden.

Bislang hätten die betroffenen Ressorts – Gesundheit, Recht sowie Familie und Jugend – nicht abgesprochen, wie und wo ein Verbot veranlasst werden könne.

Bereits 2008 habe aber eine Anhörung im Bundestag ergeben, dass es verfassungsrechtliche Einwände gegen ein solches Verbot gebe.

Schönheits-Operationen ohne medizinische Grundlage an Minderjährigen zu verbieten, hatten Angehörige der CDU/CSU-Fraktion gefordert. Die Regelung sollte zum Beispiel Brustvergrößerungen erfassen, nicht aber Piercings. Sie sollte Teil des Patientenrechtegesetzes werden, das derzeit beraten wird.

Zahl der Operationen umstritten

Die Unions-Abgeordneten drangen zudem darauf, den Begriff "Schönheitschirurgie" zu schützen. BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery verwies darauf, dass nicht qualifizierte Ärzte laut Musterberufsordnung berufswidrig handelten, wenn sie dennoch Schönheits-Ops vornähmen.

Das Ausmaß des Problems ist umstritten. Die Verfasser des umstrittenen Positions-Entwurfes gehen davon aus, dass zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an unter 20-Jährigen vorgenommen würden.

Sie beziehen sich dabei auf Informationen der Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen. Damit haben sie die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) gegen sich aufgebracht.

Dort heißt es, dass die angeführten zehn Prozent sämtliche plastisch-chirurgischen Operationen bei Minderjährigen umfassten, auch die durch Fehlbildungen oder Verbrennungsfolgen ausgelösten.

Tatsächlich würden lediglich 1,16 Prozent der ästhetischen Eingriffe bei Minderjährigen durchgeführt. Die Korrektur abstehender Ohren stehe zahlenmäßig ein deutig an erster Stelle, sagte DGPRÄC-Präsident Professor Peter Vogt.

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