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Union will schärfere Patientenrechte

Keine Brustvergrößerung unter 18, strengere Regeln für IGeL und Überwachung bei der Berufshaftpflicht für Ärzte: Die Unionsparteien wollen das geplante Patientenrechtegesetz drastisch erweitern.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Buch ohne Siegel: Für das Patientenrechtegesetz hat die Union Ergänzungswünsche.

Buch ohne Siegel: Für das Patientenrechtegesetz hat die Union Ergänzungswünsche.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mahnt für Ärzte bedeutsame Änderungen am Referentenentwurf des Patientenrechtegesetz an.

An die Kandare nehmen wollen die Gesundheitspolitiker die Ärzte in punkto Berufshaftpflichtversicherungen. Das geht aus einem vorläufigen Positionspapier der Arbeitsgruppe hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Demnach sollen die Versicherer jede Kündigung oder Änderung einer Police der zuständigen Ärztekammer melden. Die Kammern sollen das Recht erhalten, bei den Ärzten ausreichende Deckungssummen in der Berufshaftpflicht durchzusetzen.

Auch bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) denken die Unionspolitiker über eine aus der Perspektive der Ärzte Verschärfung des Gesetzentwurfes nach. Die Schriftform für Behandlungsverträge zu IGeL soll Pflicht werden.

Keine Schönheits-Op für Minderjährige

Darüber hinaus sollen in diese Verträge verpflichtend Angaben zu den voraussichtlichen Kosten eines Selbstzahlerangebots aufgenommen werden. Ärzte sollen ferner darauf hinweisen müssen, wenn die Leistung medizinisch nicht notwendig ist. Ziel der Politiker ist es, Patienten mehr Bedenkzeit zu verschaffen.

In Teilen setzen die Ärzte dies bereits um. IGeL-Patienten Bedenkzeit einzuräumen, sie umfassend zu informieren und einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen, haben die Delegierten des Ärztetages in Magdeburg 2006 beschlossen.

Schönheitsoperationen ohne medizinische Grundlage sollen nach den Vorstellungen von CDU und CSU ausschließlich Erwachsenen vorbehalten sein. So sollen zum Beispiel Brustvergrößerungen bei Minderjährigen komplett verboten werden.

In dem Positionspapier zitieren die Autoren die Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen, wonach etwa zehn Prozent aller Schönheitschirurgischen Eingriffe an unter 20-Jährigen vorgenommen werden.

Diese Zahlen seien veraltet, sagte eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) am Donnerstag der Nachrichtenagentur "dpa".

Härtefallfonds mit freiwilliger Finanzierung

Neueren Studien zufolge würden bei unter 18-Jährigen nur etwa ein Prozent der Eingriffe vorgenommen. An erster Stelle stehe dabei das Anlegen von Ohren, danach folgten Brustverkleinerungen, Korrekturen der weiblichen Brust beim Mann und Nasenkorrekturen.

Ein Verbot berge die Gefahr, dass auch die Eingriffe, die eine psychologische Komponente haben, durch das Raster flelen, sagte die DGPRÄC-Sprecherin.

Gleichzeitig will die Union den Begriff "Schönheitschirurgie" schützen lassen. Ärzte, die Schönheitsoperationen anbieten, unterlägen dann automatisch strengeren Qualifizierungs- und Weiterbildungsregeln.

Prüfen wollen die Unionspolitiker die Einführung eines Entschädigungsfonds auf freiwilliger Basis. Träger des Fonds könnten zum Beispiel die Haftpflichtversicherer, aber auch die Ärzte sein, heißt es.

Der Fonds soll die finanziellen Folgen langwieriger Gerichtsverfahren für von Kunstfehlern betroffenen Patienten abmildern helfen.

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