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Bundesrat

Verordnung gegen Multi-Tasking

Fünf Länder wollen das Arbeitsschutzgesetz schärfen, um Beschäftigte vor zu viel Stress zu schützen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Mehrere Länderregierungen schlagen eine Verordnung vor, mit der Arbeitnehmer besser vor psychischer Belastung im Job geschützt werden sollen.

Allein die direkten Kosten psychischer Störungen beliefen sich auf drei Milliarden Euro pro Jahr, heißt es im Verordnungsentwurf der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der Bundesrat wird die Vorlage am 3. Mai erstmals beraten.

Gleichzeitige Verrichtung mehrer Arbeiten reduzieren

Die Länder argumentieren, es sei bisher versäumt worden, "konkrete und verpflichtende Regelungen für den Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung zu treffen". Das Thema sei im Arbeitsschutzgesetz "nur unzureichend geregelt".

Fachliche und zeitliche Vorgaben für Beschäftigte müssten so bestimmt werden, "dass sie die personellen und sachlichen Ressourcen nicht übersteigen", fordern die Antragsteller.

Weiterhin sollen Arbeitgeber die Jobumgebung so gestalten, dass "Störungen und Unterbrechungen der Arbeit sowie die gleichzeitige Verrichtung mehrerer Arbeiten auf ein Mindestmaß reduziert werden".

Ausschuss vorgeschlagen

Zudem schlagen die Länder einen "Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit" vor, der beim Bundessozialministerium angesiedelt werden soll.

Der Ausschuss soll unter anderem dem Stand der Technik und der Arbeitspsychologie entsprechende Regeln entwickeln, wie Gesundheitsgefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit verringert oder vermieden werden können.

Das Ausmaß der psychischen Belastung von Beschäftigten ist jüngst im "Gesundheitsreport 2013" der DAK Gesundheit thematisiert worden. Gefragt wurde unter anderem nach der "ständigen Erreichbarkeit" von Arbeitnehmern.

Dieser Umstand ist vor allem in den Medien häufig mit der Entstehung psychischer Krankheiten in Verbindung gebracht worden.

Ergebnis: Jeder Vierte hat nicht einmal eine dienstliche Mailadresse. 40 Prozent der Befragten gaben an, nie oder fast nie außerhalb der Arbeitszeit dienstliche Mails zu lesen. Zwölf Prozent tun dies täglich. (fst)

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