Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Dritte Geschlechtsoption – Betroffene jubeln

Organisationen, die sich für intersexuelle Menschen einsetzen, jubeln: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Gesetzgeber eine dritte Geschlechtsoption schaffen muss. Über die gesellschaftliche Diskriminierung Betroffener wurde bislang kaum gesprochen.

Von Pete Smith Veröffentlicht:
Vanja klagte darauf, als inter/divers anerkannt zu werden. Die Kampagnengruppe Dritte Option begleitete Vanja durch alle Instanzen.

Vanja klagte darauf, als inter/divers anerkannt zu werden. Die Kampagnengruppe Dritte Option begleitete Vanja durch alle Instanzen.

© Peter Steffen/dpa

Organisationen und Verbände, die intergeschlechtliche Menschen vertreten, sprechen von einem "bahnbrechenden" oder gar "historischen" Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Regelung zum Geschlechtseintrag für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber angewiesen, das Personenstandsrecht bis zum 31. Dezember 2018 zu ändern (die "Ärzte Zeitung" berichtete in ihrer App-Ausgabe vom Donnerstag).

Möglich seien eine Abschaffung des Geschlechtseintrags oder aber eine Erweiterung der Eintragsmöglichkeiten, die neben den Optionen "weiblich" und "männlich" eine dritte Option vorsehe.

Über das Urteil habe seine Organisation sich "wahnsinnig gefreut", sagte Moritz Schmidt, Sprecher der Kampagnengruppe Dritte Option, am Donnerstag im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". "Das Bundesverfassungsgericht ist unserer Argumentation in allen Punkten gefolgt." Die Kampagnengruppe Dritte Option hatte die klagende Person, die sich selbst Vanja nennt, durch alle Instanzen begleitet.

Diskriminierung und Schikanen

"Endlich ist durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt worden, dass es mehr Geschlechter gibt als Mann und Frau", so Schmidt. "Wir hoffen, dass dieser Erfolg jetzt dazu genutzt wird, überall da gegen Diskriminierung zu kämpfen, wo Inter- und Trans-Menschen noch immer aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden."

Die Diskriminierung von Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zuordnen lassen, ist weltweit ein Problem. "Viel zu wenige von uns wissen um die spezifischen Menschenrechtsverletzungen an Millionen von intergeschlechtlichen Menschen", sagt Zeid Ráad Zeid Al-Hussein, Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

"Weil ihre Körper nicht den typischen Vorstellungen von männlich und weiblich entsprechen, erleiden intergeschlechtliche Kinder und Erwachsene häufig Zwangssterilisationen und irreversible Operationen, und sie erfahren Diskriminierungen in Schulen, am Arbeitsplatz und anderen Situationen."

"Bahnbrechend" und "wegweisend" nennen auch die deutsche Vertretung der Organisation Intersex International (OII Germany), der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) und Transgender Europe (TGEU) sowie der Bundesverband Trans* (BVT) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer gemeinsamen Erklärung.

Es sei ein "Hoffnungszeichen für alle, die außerhalb der Normen von Geschlecht und Gender stehen" und "besonders anfällig für Gewalt, Diskriminierung und Ungleichheiten in einem System" seien, das nur männlich oder weiblich kenne.

Probleme beim Kleiderkauf

Intersexuelle Menschen erleben nach Angabe der Organisationen in vielen Bereichen Diskriminierung und Schikanen, sowohl beim Kauf von Kleidung, Medikamenten oder Kosmetika als auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, beispielsweise der Buchung eines Hotelzimmers oder Flugtickets oder der Nutzung von Toiletten und Umkleidekabinen.

In manchen Ländern erleiden Betroffene auch körperliche Gewalt, werden gefoltert, inhaftiert und ermordet. Die irreversiblen chirurgischen und hormonellen Eingriffe, die intergeschlechtliche Menschen oft im frühen Kindes- und Jugendalter erdulden mussten, bewerten viele Betroffene ebenfalls als eine Form der Gewalt, da sie in der Regel weder medizinisch notwendig waren, noch ein persönliches Einverständnis vorlag.

Moritz Schmidt erhofft sich von dem aktuellen Urteil des BVG eine zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz intersexueller Menschen und insbesondere einen besseren Schutz vor Diskriminierung. "Auch ich erwarte, dass die Operationen an Kleinkindern, die sich keinem Geschlecht zuordnen lassen, nun eingestellt werden."

Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Geschlechtervielfalt im Recht, das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hat und das als Grundlage für einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Geschlechtseintrags dienen könnte, fordert eine umfassende Aufklärung des Klinikpersonals sowie "ein drittes Ankreuzfeld" in entsprechenden Eingabemasken.

Herm, Zwitter, Zwischengeschlecht?

Jene dritte Option, stellen Moritz Schmidt und seine Mitstreiter klar, bedeute keinesfalls, dass Intersexualität ein "drittes Geschlecht" darstelle. Im Gegenteil halte man gerade die Vielfalt intergeschlechtlicher Realitäten, Körperlichkeiten und Identitäten für wichtig.

Der eine empfinde eine weibliche, der andere eine männliche und wieder ein anderer eine Trans-Identität. Die selbst gewählten Bezeichnungen reichten von intersexuell über Herm und Zwitter bis hin zu zwischengeschlechtlich.

Statistische Erhebungen zur Prävalenz von Intersexualität gibt es für Deutschland nicht. Eine niederländische Studie kam 2014 zu dem Ergebnis, dass einer von 200 Menschen eine Variation der Geschlechtsmerkmale besitzt. Moritz Schmidt hält solche Statistiken für irrelevant. "Persönlichkeitsrechte sind nicht an Zahlen geknüpft", unterstreicht er im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Malta war 2015 das erste europäische Land, das ein Gesetz erlassen hat, welches die körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen schützt.

Der "Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act" definiert unter anderem "medizinische Interventionen, die aufgrund von sozialen Faktoren ohne die Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden", als Rechtsverletzung und verankert zudem das Recht auf Zugang zu einer psychosozialen oder Peer-Beratung.

Eine Stärkung der Rechte intersexueller Menschen in Deutschland erhoffen sich nun auch Aktivisten wie Moritz Schmidt – das Urteil ist ein erster wichtiger Schritt.

Lesen Sie dazu auch: 10.000 Betroffene: Intersexualität – was sind die medizinischen Ursachen?

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