Diätetische Produkte genauso regeln wie Phytotherapeutika!

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BRÜSSEL (spe). Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln fordern eine klare Abgrenzung für Phytotherapeutika von diätetischen Lebensmitteln, denen pflanzliche Substanzen mit arzneilicher Wirkung beigefügt werden. Für letztere müssten in der EU ebenso strenge Regeln bei der Risikobewertung gelten wie für pflanzliche Arzneimittel, sagte Professor Michaels Habs, Vizepräsident des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Habs kritisierte, dass sich die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bei der wissenschaftlichen Bewertung gesundheitsbezogener Angaben (health claims) auf Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln mitunter auf unzureichendes Datenmaterial stütze. Für Phytotherapeutika hingegen seien Nachweise zur Qualität, Sicherheit und Effizienz erforderlich.

Nach einer seit Januar 2007 gültigen EU-Verordnung sind Lebensmittelhersteller dazu verpflichtet, der EFSA gesundheitsbezogene Angaben, mit denen sie ihre Produkte bewerben wollen, zur Begutachtung vorzulegen. Die EFSA erarbeitet derzeit eine Positivliste für die europaweite Zulassung der health claims.Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, kritisierte, dass bislang nicht ausreichend sichergestellt sei, dass keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen werden, die auch auf Arzneimitteln gebräulich sind und somit beim Verbraucher die Einstufung eines Lebensmittelprodukts als Arzneimittel nahelegen könnten.

"Die Sicherheit der Verbraucher müsse auch bei Nahrungsergänzungsmitteln oberstes Gebot sein", sagte Professor Susanne Alban vom Pharmazeutischen Institut der Universität Kiel.

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