Experten kritisieren Warteschleifen bei Innovationen

Das Gesundheitssystem in Deutschland muss nach Ansicht von Ärzten und Kassen innovationsfreundlicher werden.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Derzeit brauche es zwischen fünf und sechs Jahren, bis eine Produkt- oder Prozessinnovation die gesetzlich Krankenversicherten erreiche, sagte der Geschäftsführer des Vereins der Innungskrankenkassen (IKK e.V.), Rolf Stuppardt, auf dem 5. Kongress für Gesundheitsnetzwerker in Berlin. "In dieser Zeit werden in China Millionenstädte aufgebaut."

Um den Innovationstransfer im Gesundheitswesen zu beschleunigen und sicherzustellen, dass nur "echte" Neuerungen von den Kassen bezahlt würden, regte Stuppardt den Aufbau einer "Innovationsplattform der Entscheidungsträger" an. An der Plattform sollten sich sowohl Kassen als auch Vertreter der Industrie und Anwender beteiligen. Aufgabe des Gremiums sei es, Innovationen "systematisch" zu erkennen, zu bewerten und zu begleiten. Derzeit sei es so, dass nicht alles, was neu und gut sei, "auch ins System kommt", kritisierte Stuppardt. Damit sich das ändere, müssten die Kassen ihre "enge Ausgabensicht" aufgeben und zu einem "aktiven Innovationsmanagement" übergehen. Die Industrie wiederum müsse einsehen, dass nicht alles Neue automatisch innovativ sei.

Der Vize-Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, kritisierte in diesem Zusammenhang den unterschiedlichen Umgang mit Innovationen im stationären und ambulanten Sektor. Während für das Krankenhaus der sogenannte "Verbotsvorbehalt" für Innovationen gelte, müsse sich der ambulante Bereich dem "Erlaubnisvorbehalt" beugen. Das führe dazu, dass Leistungen in der Arztpraxis erst dann von den Kassen bezahlt würden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) diese als wirksam und wirtschaftlich anerkannt habe. "Ich kann jeden Arzt verstehen, der das als schreiende Ungerechtigkeit empfindet", so Montgomery.

Die Ungleichbehandlung von Klinik und Praxis könne aber nicht dadurch beseitigt werden, indem man den Verbotsvorbehalt vom stationären auf den ambulanten Sektor ausdehne. Wer das wolle, der öffne "Finanzierungsschleusen" in der gesetzlichen Krankenversicherung, die am Ende zu neuen Innovationsblockaden im System führten. "Die geforderten gleichlangen Spieße würden dann am Ende ganz kurze sein", warnte Montgomery.

Besser und sinnvoller sei es daher, so der BÄK-Vize, eine neue Regelung für den Bereich der hoch spezialisierten ambulanten Medizin zu finden, "um hier schnelle Innovationen zu ermöglichen".

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