Gericht urteilt

GBA ist kein BND

Schluss mit der Schlapphut-Mentalität beim Gemeinsamen Bundesausschuss: Das Oberverwaltungsgericht Köln verurteilt den GBA zu mehr Transparenz.

Veröffentlicht:

KÖLN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) unterliegt ebenso wie andere Behörden oder öffentliche Verwaltungen dem Informationsfreiheitsgesetz und ist dementsprechend zu Auskünften beispielsweise gegenüber pharmazeutischen Unternehmen verpflichtet. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Köln entschieden.

Der Hintergrund: Ein Pharma-Unternehmen begehrte vom GBA Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung eines Therapiehinweises zum Wirkstoff Montelucast.

So wollte das Unternehmen die Identität der Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel sowie die Namen von Sachverständigen und Gutachtern wissen, die an dem Verfahren mitgewirkt hatten. Ferner sollte der GBA die Sitzungsprotokolle aller Beratungen im Verfahren zu Montelucast offenlegen.

Der GBA lehnte dies ohne Rechtsbehelfsbelehrung ab. Grund: Das Informationsfreiheitsgesetz gelte für ihn nicht, da er keine Behörde sei. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Mitglieder des Unterausschusses von Unternehmen beeinflusst werden könnten.

GBA sieht Unbefangenheit der Mitglieder in Gefahr

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass folgende Auskunftsbegehren begründet sind: Nennung der Mitglieder des Unterausschusses, Nennung der im Stellungnahmeverfahren beteiligten Sachverständigen und Gutachter sowie Zugang zu den Sitzungsprotokollen.

Dagegen legte der GBA Berufung ein. Und setzte in der Begründung noch einen drauf: Die Nennung der Unterausschuss-Mitglieder könne dazu führen, dass diese nicht mehr unbefangen seien, weil sie der Gefahr öffentlicher Kritik ausgesetzt sein könnten.

Nun hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der GBA eine Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes ist. Alle von dem betroffenen Unternehmen geforderten Auskünfte muss der Bundesausschuss geben. Eine Ausnahme macht das OVG lediglich im Hinblick auf personenbezogene Daten der in beratender Funktion tätigen Patientenvertreter und auf den Zugang zu Sitzungsprotokollen.

Vor allem machte das Oberverwaltungsgericht deutlich, dass sich die Mitglieder des Unterausschusses wie jeder Entscheidungsträger der Verantwortung für ihr Handeln stellen müssten. Außerdem sei von den Mitgliedern des Unterausschusses zu erwarten, dass sie professionell genug seien, um der Einflussnahme Dritter zu widerstehen. (HL)

Az. 8A 467/11;

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin zieht eine Impfung auf, eine ältere Frau sieht sich die Spritze an.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vergleich der Kreise

Wo sich besonders wenige Senioren gegen Pneumokokken impfen lassen