Selbstmedikation

NSAR-Packung bekommt Warnhinweis

OTC-Schmerzmittel müssen künftig einen Hinweis auf der Verpackung enthalten, der dazu auffordert, die Einnahme zeitlich zu begrenzen.

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BERLIN. Die jahrelange Diskussion um die Risiken der Selbstmedikation mit nichtsteroidalen Antirheumatika hat nun erste Konsequenzen: Dem Mitte April vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf einer "Analgetika-Warnhinweis-Verordnung" hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Die Verordnung muss jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten.

Die Verordnung erstreckt sich auf verschreibungsfreie, oral oder rektal anzuwendende Produkte mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure , Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon.

Zugelassene Fertigprodukte müssen spätestens nach einer Übergangszeit von zwei Jahren mit dem Hinweis versehen sein: "Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!".

In Apotheken hergestellte Produkte mit diesen Wirkstoffen, sogenannte Rezeptur- oder Defekturarzneimittel, müssen künftig auf Verpackung oder Abfüll-Behältnis den Hinweis enthalten: "Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!".

Die Deutsche Schmerzgesellschaft (DGSS) begrüßt die Verordnung als "richtigen Ansatz zum Verbraucherschutz". Rezeptfreie Schmerzmittel  würden in Deutschland "sehr häufig und oft zu lange eingenommen". (cw)

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