GBA

Weitere Beratungen zu Mindestmengen beschlossen

Veröffentlicht:

BERLIN. Auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen, Beratungsverfahren für weitere Mindestmengen einzuleiten.

Diese sollen nun für die operative Behandlung des Lungenkarzinoms und des Mammakarzinoms erarbeitet werden.

Die Festlegung von Mindestmengen ist umstritten und kann dazu führen, dass Krankenhäuser von der Erbringung der betreffenden Leistung ausgeschlossen werden.

Zwar ist der Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität der Leistung gut belegt, strittig ist allerdings oft die Konkretisierung einer bestimmten Mindestmenge. (HL)

Mehr zum Thema

Referentenentwurf

Lauterbachs Klinikreform: Lob von den Uniklinika und Prügel aus den Ländern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen