KBV will gleiche Maßstäbe für Qualität in Kliniken und Arztpraxen
BERLIN (HL). Vertragsärzte, die sich nicht an verbindliche Qualitätsregeln halten, dürfen bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen. Solch strikte Normen gibt es für Krankenhäuser nicht. Die KBV will nun gleiche verbindliche Qualitätsmaßstäbe für die ambulante und stationäre Versorgung durchsetzen.