Kampf gegen die Keime geht in die nächste Runde

BERLIN (af). Am Mittwoch will das Bundeskabinett den Referentenentwurf zum Krankenhaushygienegesetz beschließen. Noch im Sommer soll das Gesetz in Kraft treten.

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Die wichtigste Neuregelung für niedergelassene Ärzte ist eine Vergütungsregelung für die ambulante Therapie von MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten. Hierüber sollen sich die Vertragspartner bis Ende Oktober einigen.

Die Länder werden verpflichtet, Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen. Bisher ist dies erst in sieben Bundesländern geschehen.

Ausgebaut werden die Kontrollmechanismen. Beim Robert-Koch-Institut soll eine Kommission Antiinfektive Resistenzlage und Therapie eingerichtet werden. Die soll klare Empfehlungen an die verordnenden Ärzte entwickeln, wie Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Infektionserreger eingesetzt werden können.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird gleichzeitig beauftragt, bis Ende 2012 Indikatoren für die Verbesserung der Hygienequalität zu bestimmen.

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