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Bei wem liegt die Beweislast?

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:

Das Patientenrechtegesetz - wer hätte damit noch gerechnet - nimmt Formen an. In den vergangenen 15 Jahren hat es mehrere Versuche gegeben, Patienten mehr Rechte einzuräumen, die letztlich alle gescheitert sind. Nun will der Patientenbeauftragte der Bundesregierung noch in diesem Jahr den Sack zumachen.

Das ist erstaunlich, weil die bisherigen Fahrpläne für das Gesetz alle Makulatur waren. Mehr Rechte - das können Patienten nicht erwarten. Vielmehr werden die über die verschiedenen Gesetzbücher verteilten Patientenrechte gebündelt und in einer verständlicheren Sprache gebracht.

Ärzte haben anscheinend durch das geplante Gesetz nichts zu befürchten. Dennoch können sie sich nicht in Sicherheit wiegen. So lange, wie es die Gesetzespläne gibt, so lange wird über das Thema Beweislastumkehr gestritten. Das würde bedeuten, dass Ärzte auch bei nicht groben Behandlungsfehlern beweisen müssten, dass sie den Schaden nicht verursacht haben.

Bisher liegt die Nachweispflicht bei Patienten. Zu einer generellen Beweislastumkehr soll es nun nicht kommen. Es werde lediglich kodifiziert, was heute bereits Rechtsprechung sei, spekuliert die Bundesärztekammer. Hoffentlich behält sie Recht.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: "Patientenrechtegesetz kodifiziert bereits geltendes Recht"

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