Patientenrechte: Unklare Sätze zur Beweislastumkehr

BERLIN (sun/af). Das geplante Patientenrechtegesetz sorgt für Wirbel. Insbesondere gibt es Spekulationen darüber, ob es bei Behandlungsfehlern zu einer Beweislastumkehr kommen könnte oder nicht.

Veröffentlicht:

Die Bundesärztekammer bleibt gelassen. "Bereits heute gilt nach Richterrecht bei klar erkennbarer grober Fahrlässigkeit die Beweislastumkehr", sagte BÄK-Vize Frank Ulrich Montgomery der "Ärzte Zeitung". Es werde nur kodifiziert, was bereits Rechtsprechung sei.

Am Dienstag hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), Eckpunkte zum umstrittenen Patientenrechtegesetz vorgestellt.

Darin heißt es unter anderem, dass es bei groben Fehlern künftig eine Beweislastumkehr geben soll. Der Leistungserbringer muss dann nachweisen, dass sein Fehler den Schaden nicht verursacht hat.

"Insgesamt sind die Eckpunkte des Gesetzes für Ärzte nicht schädlich", sagte der BÄK-Vize der "Ärzte Zeitung". Die bisherigen Formulierungen deuteten auf einen vernünftigen Ausgleich der Interessen von Patienten und Leistungserbringern hin. Letztlich komme es auf den ausformulierten Gesetzesentwurf an.

Der Bundesverband der Verbraucherschützer bewertet die Eckpunkte als "Schritt in die richtige Richtung". Die Formulierungen in den Eckpunkten in Bezug auf den juristischen Umgang mit Behandlungsfehlern seien allerdings nicht "präzise" genug.

Sie könnten auch so interpretiert werden, dass bei einem Behandlungsfehler grundsätzlich ein Verschulden des Arztes vermutet werden könne. Das gehe etwas weiter.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie organisieren Sie die HPV-Impfung, Dr. Hösemann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Mädchen bei einer Impfung

© SHOTPRIME STUDIO / stock.adobe.com

Tipps fürs Impfgespräch

HPV-Impfung: Mit dieser Fünf-Punkte-Strategie impfskeptische Eltern überzeugen