Hintergrund

Oben auf der Agenda von Fachärzten: Fairer Wettbewerb

Mit Blick auf das geplante Versorgungsgesetz sind niedergelassene Fachärzte erleichtert und skeptisch zugleich: Die doppelte Facharztschiene wird nicht mehr in Frage gestellt. Doch unklar bleibt, wie fairer Wettbewerb mit den Kliniken in Zukunft aussehen könnte.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Chemotherapie bei einem niedergelassenen Onkologen: Fachärzte warnen vor einer unkontrollierten Öffnung von Krankenhäusern.

Chemotherapie bei einem niedergelassenen Onkologen: Fachärzte warnen vor einer unkontrollierten Öffnung von Krankenhäusern.

© Mathias Ernert

Der Deutsche Facharztverband (DFV) begrüßt es, dass in ersten Papieren für ein Versorgungsgesetz die ambulante fachärztliche Versorgung als notwendig anerkannt wird.

Der Verband warnt allerdings vor einer weiteren Öffnung der Krankenhäuser und fordert einen fairen Wettbewerb mit gleichen Konditionen für eine Einzelleistungshonorierung und gleichen Qualifikationsanforderungen.

Erleichtert ist der Verband aufgrund der Tatsache, dass die Politik offenbar Abschied genommen hat von der in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen Behauptung einer unnötigen doppelten Facharztschiene in der ambulanten und stationären Versorgung.

"Nun wird erstmals anerkannt, dass für eine hoch stehende ambulante Versorgung eine flächendeckende Facharztstruktur notwendig ist", sagt Dr. Thomas Scharmann, Bundesvorsitzender des Deutschen Facharztverbandes.

Denn der Facharzt sei in seiner gesamten medizinischen Leistungstiefe gefordert: von spezialisierten Facharztleistungen etwa bei der AIDS- und Krebstherapie bis hin zur breiten Facharztversorgung etwa von Allergien, Augenerkrankungen und Leiden des Skelettsystems.

Auf Bedenken stößt allerdings, dass der umfassenden fachärztlichen Versorgung offenbar ein neuer Name gegeben werden soll: "Spezialärztliche Leistungen" seien eine Neukonstruktion, die den Facharztbegriff vermeide; das sei nicht akzeptabel und nicht notwendig.

"Es geht hier um fachärztliche Leistungen und nicht um eine neue Arztgruppe. Wir brauchen keine neue Versorgungsebene mit neuen Schnittstellen und neuen Teilleistungserbringern, sondern ein klares Bekenntnis zum Begriff Facharzt", fordert Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Berufsverbandes der HNO-Ärzte.

Besorgt ist der DFV, dass die ambulante Versorgung für die Krankenhäuser weiter geöffnet werden könnte, ohne dass es zu einer Angleichung der Anforderungen an die Qualifikation, die Qualitätssicherung, die Honorierung und die Mengensteuerung kommt.

"Das kann die zukünftige Finanzierung des Gesundheitswesens erheblich belasten", befürchtet Dr. Uwe Kraffel vom DFV-Vorstand. Notwendig sei ein eng gefasster Katalog von Leistungen, die Krankenhäuser auch ambulant erbringen können, die aber in der stationären Versorgung "massiv überbezahlt" seien.

Bei einer neuen Vergütungssystematik komme es darauf an, die Ära der Pauschalierungen und Budgets zu beenden. Notwendig sei eine Honorierung der Einzelleistungen mit Indikations- und Qualitätsbezug.

"Der ambulante Facharzt muss unter gleichen Bedingungen arbeiten und Leistungen ausschließlich nach den Anforderungen des Patientenproblems wählen können", fordert Dr. Andreas Hellmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologen.

Kritisch sieht der Facharztverband die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses. Befürchtet wird, dass der GBA die Definition "spezialärztlicher Leistungen" zugunsten der Krankenhäuser ausufern lasse. Das gelte vor allem dann, wenn die Länder Einfluss auf den GBA bekommen sollten. Das könne auch Einfluss auf das ambulante Operieren haben.

Grundsätzlich hält der Facharztverband es für sinnvoll, die Beziehung zwischen stationärer und ambulanter fachärztlicher Versorgung zu definieren. Das solle aber im Sinne eines Wettbewerbs geschehen und nicht in einem gesetzlich definierten Teamwork unter Einbeziehung der Bundesländer, die den niedergelassenen Fachärzten als "Gralshüter der Krankenhäuser" gelten.

Eine weitere Stärkung des Bundesausschusses lehnt der Facharztverband daher ab. Ebenso dürfe die Krankenhauslandschaft nicht mehr "künstlich ernährt" werden. Schließlich dürfe es nicht zu einer Spaltung der ambulanten fachärztlichen Versorgung in Spezial- und Versorgerfachärzte kommen.

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