"Ambulant vor stationär" sollte Richtschnur sein

BERLIN (eb). Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) mahnt Verbesserungen am geplanten Versorgungsgesetz an.

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Unklar blieben Fragen vor allem an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, so der DGIV. Dies gelte etwa für den geplanten neuen Sektor der ambulanten spezialärztlichen Versorgung.

Beim hierfür vorgesehenen Leistungskatalog müsse das Prinzip "ambulant vor stationär" konsequent zum Zuge kommen. Der Katalog dürfe keinen "unbestimmten Auswahlcharakter" haben, sondern müsse "nachvollziehbar vollständig sein".

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