Gaßner sieht regionalen Kassenausgleich skeptisch

Das Bundesversicherungsamt wehrt Forderungen nach einem regionenbezogenen Risikostrukturausgleich ab.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Differenzierung des RSA ist möglich: Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des Bundesversicherungsamtes.

Differenzierung des RSA ist möglich: Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des Bundesversicherungsamtes.

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MÜNCHEN (sto). Die Einführung eines Regionalfaktors im Risikostrukturausgleich (RSA) ist nach Ansicht von Dr. Maximilian Gaßner, dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, nicht zwingend.

Vorstellbar sei allenfalls eine weitere Differenzierung im RSA, indem Versicherte nicht nur etwa nach Alter und Geschlecht, sondern aufgrund ihres Wohnsitzes auch nach Ländergruppen zugeordnet werden, erklärte Gaßner beim Europäischen Gesundheitskongress in München.

Für jede Ländergruppe könnte dann ein Zuschlag ermittelt werden, der regionale Ausgabenunterschiede erfasst.

Ausgaben der Kassen auf Landkreisebene sehr unterschiedlich

Nach einer Untersuchung des Bundesversicherungsamtes liegen die Ausgaben der Krankenkassen auf Landkreisebene für ihre Versicherten zwischen 1718 und 2735 Euro im Jahr.

Unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Erwerbsminderung und Morbidität verringern sich die Unterschiede allerdings.

Verbleibende Unterschiede resultieren aus Angebot und Nachfrage

Die Varianz der Ausgaben zwischen den Kreisen werde durch den Morbi-RSA schon bisher relativ gut ausgeglichen, berichtete Gaßner. Die verbleibenden Unterschiede resultierten vor allem aus dem Inanspruchnahmeverhalten der Patienten und aus einem größeren Angebot vor allem an Ärzten und Klinikbetten.

Bereits 2005 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Versicherten höhere Kosten der Versorgung, soweit sie darauf beruhen, dass es zwischen Stadt und Land Unterschiede im Hinblick auf die Versorgungsdichte oder die Qualität der Versorgung gibt, in Form von höheren Beitragssätzen allein zu tragen haben, erinnerte Gaßner.

Auch regionale Wirtschaftlichkeits- und Effizienzunterschiede als Ursache solcher Kostenunterschiede seien nicht notwendig ausgleichsrelevant.

Regionalfaktor: nur zur Hälfte bei einem Ausgleich berücksichtigen

Für die Einführung eines Regionalfaktors im RSA spreche, dass das Ausgabenniveau in der Regel durch die Kassen nicht beeinflusst werden kann und dass damit zwischen regionalen und bundesweiten Kassen gleiche Wettbewerbschancen geschaffen würden.

Dagegen spreche, dass ein Regionalfaktor Versorgungsunterschiede verfestigt und eine regionale Überversorgung aus bundesweiter Solidarität finanziert werde. Daher sollten regionale Unterschiede wenn überhaupt nur zur Hälfte bei einem Ausgleich berücksichtigt werden.

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