Deutscher Krankenhaustag
Gesundheitsministerin Warken bleibt beim Krankenhaus-Sparpaket hart
Als Verkünderin schlechter Botschaften hat Nina Warken bei der Eröffnung des Deutschen Krankenhaustages einen schweren Stand. Die Gesundheitsministerin verteidigt das Sparpaket energisch. Die Kliniken aber sind sauer.
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Ließen beim Krankenhaustag in Düsseldorf gemeinsame und strittige Positionen zum Krankenhausreformanpassungs-Gesetz erkennen: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
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Düsseldorf. Es war absehbar, dass für Nina Warken (CDU) das Grußwort beim Deutschen Krankenhaustag in Düssseldorf kein vergnügungssteuerpflichtiger Termin sein würde. Um kurzfristig formal Stabilität bei den Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu ermöglichen, hatte die Bundesgesundheitsministerin ein Sparpaket im Umfang von zwei Milliarden Euro zimmern lassen.
Krankenhäuser sollen mit 1,8 Milliarden Euro das Gros der Einsparungen beitragen, indem die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für 2026 den Anstieg der Landesbasisfallwerte entsprechend beschränkt.
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), bemühte sich hörbar, Stahl in seine Stimme zu legen: Mit „Wortbruch“ und „Vertrauensverlust“ bezeichnete er den Vorgang. „Dieses Geld verschwindet aus dem System“, klagte Gaß.
Erst reiche die Ministerin Soforttransformationskosten in Höhe von vier Milliarden Euro aus, um dann rund die Hälfte „auf kaltem Wege“ wieder einzusammeln. In fünf Jahren werde sich dieser Fehlbetrag auf neun Milliarden Euro addieren. Kämmerer mit kommunalen Krankenhäusern müssten sich jetzt umsehen, wo sie das Geld andernorts auftreiben könnten, so Gaß.
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Doch Warken war mit leeren Händen nach Düsseldorf gekommen und konnte keine Kompromisslinien andeuten. Stattdessen wiederholte sie alte Positionen: Das geplante Krankenhausreformanpassungs-Gesetz (KHAG) mache keine Abstriche bei grundlegenden Zielen, gestalte die Reform aber „alltagstauglicher“.
Dafür habe ihr Ministerium den „engen Dialog auf Augenhöhe“ mit den Ländern gesucht. Das KHAG stelle einen „guten Kompromiss“ dar und stelle sicher, dass nicht „funktionierende“ Krankenhausstrukturen zerstört würden.
Beitragsstabilität: übergeordnetes Ziel
Klare Kante zeigte die Gesundheitsministerin beim Sparpaket. Sie habe in der Gesundheitspolitik Verantwortung übernommen, als sich das GKV-System „in tiefroten Zahlen“ befunden habe. Dennoch habe der Bund bei der Finanzierung des Transformationsfonds seinen Anteil von 25 auf 29 Milliarden Euro aufgestockt.
Die Stabilität der Beitragssätze werde auch über das Jahr 2026 hinaus ein „übergeordnetes Ziel“ bleiben, kündigte Warken an. 2027 werde ein zweistelliger Milliardenbetrag fehlen. Dann werde der Bund – über die Krankenhäuser hinaus – auch andere Leistungsbereiche „in den Blick nehmen“.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) war sichtlich bemüht, im Umgang mit der Parteifreudin den Ton zu wahren. Der größte Unterschied zwischen Nina Warken und ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) bestehe darin, dass dieser glaubte, man könne „Krankenhausplanung von Berlin aus betreiben“, so Laumann.
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Allerdings habe er einen Arbeitsvertrag mit dem Land NRW, nicht mit der Bundesrepublik Deutschland, machte er dann doch die Grenze zu Warken deutlich. So werde das Landeskabinett am Dienstag darüber entscheiden, wie sich NRW bei der geplanten Anrufung des Vermittlungsausschusses verhalten werde.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt der Länderkammer, die am Freitag tagt, aus Protest gegen das Sparpaket den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Mehr Beinfreiheit beim Transformationfonds
Betroffen wäre das eigentlich von breitem Konsens getragene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – dort hat die schwarz-rote Koalition das Sparpaket angehängt. NRW habe sich – Stand Montag – in seiner Position noch nicht festgelegt, erläuterte Laumann.
Doch auch jenseits dieses Streitpunkts hat NRW noch dringende Änderungswünsche am KHAG. Das betrifft etwa die Beinfreiheit im Umgang mit dem Transformationsfonds, so Laumann. In seiner aktuellen Ausgestaltung werde es schwierig, über den Fonds beispielsweise Schwerpunktversorger in ländlichen Regionen zu unterstützen – hier sei mehr Flexibiltät geboten, forderte er.
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Unwirscher zeigt sich Laumann bei der Definition eines Standorts in der aktuellen Fassung des KHAG: Damit sind konkret Gebäudeteile im Radius von 2.000 Metern gemeint – was die Bildung von Kooperationen und insgesamt die Planungshoheit von Landesbehörden einschränken würde.
Allein schon die Kliniken der Charité lägen bis zu zwölf Kilometer auseinander, hieß es. Laumann bezeichnete diese Regelung als „Denke von ganz früher“ – als an Kreisgrenzen noch Zölle erhoben wurden.
Allerdings bekam auch die ambulante Versorgung ein Reformattest mit nach Haus: Es gebe Regionen in NRW mit Über- sowie mit Unterversorgung – die Unterschiede seien „gravierend“, so Laumann. Er zeigte sich skeptisch, ob allein ein Primärarztsystem eine ausreichende Antwort darauf sein kann. Auch das Vergütungssystem müsse im Falle einer Reform angepackt werden. (fst)










