HzV: KV Sachsen-Anhalt bleibt Abrechnungspartner

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Die Klage der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) gegen die KV wurde vom Sozialgericht abgewiesen.

Von Uwe Ahlert

MAGDEBURG. Das Sozialgericht Magdeburg hat die Klage der Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) auf Unterlassung der Abwicklung von Verträgen über die hausarztzentrierte Versorgung gegen die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) abgewiesen.

In den seit 2004 bestehenden und 2009 neu geregelten Hausarztverträgen zwischen den Hausärzten sowie den Krankenkassen AOK und IKK soll der Hausarzt als zentraler Koordinator für die Patienten agieren.

"Im Sinne einer Entbürokratisierung wickelt die Kassenärztliche Vereinigung im Auftrag der Ärzte die Verträge ab", so Burkhard John, Vorstandsvorsitzender der KVSA.

"Die Hausärzte müssen nicht gleich mehrere Abrechnungszentren bedienen und brauchen auch keine zusätzlichen Abrechnungsmodule kaufen, wie es bei einer Zusammenarbeit mit der HÄVG vonnöten ist."

Über 90 Prozent der Hausärzte in Sachsen-Anhalt nehmen an dem Hausarztprogramm teil, allein schon deshalb, so John, weil sich die Abwicklung der Verträge so einfach gestaltet. In anderen Bundesländern dagegen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg, beliefe sich die Teilnahme der Ärzte deutlich darunter.

Keine Drittschutzwirkung zugunsten der HÄVG

Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft mit Sitz in Köln hatte nach der Neuregelung der Hausärzteverträge in Sachsen-Anhalt Klage eingereicht, da im Paragraf 73b des SGB V festgelegt sei, dass ausschließlich Hausärzte oder Gemeinschaften von Hausärzten mit einem entsprechenden Mandat Vertragspartner der Kassen sein dürfen.

Doch diese Regelungen haben - so im Urteil des Sozialgerichts - keine Drittschutzwirkung zugunsten der HÄVG. Somit könne die KV Sachsen-Anhalt nach wie vor die Abwicklung von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung übernehmen.

"Wir haben die KV beauftragt und sind mit den Leistungen sehr zufrieden", so Andreas Petri, Vorsitzender des Hausarztverbandes in Sachsen-Anhalt.

Der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt ist als erster Verband aus der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft zu dem Zeitpunkt ausgetreten, zu dem die HÄVG die nun abgewiesene Klage in Sachsen-Anhalt verfolgte.

Schon im März 2010 erklärte Hausärztechef Petri im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". "Es kann nicht sein, dass ein von uns finanziertes Serviceunternehmen wie die HÄVG einen Partner verklagt, für den sich die Hausärzte im Land einstimmig entschieden haben."

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