KV Hessen wählt ab Ende September

Die offiziellen Eckdaten zur KV-Wahl in Hessen sind publik. Bis 17. August können noch Kandidatenlisten eingereicht werden.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Weil auch in Hessen die aktuelle Legislaturperiode der Vertreterversammlung endet, hat die KV nun die offizielle Wahlbekanntmachung zur KV-Wahl veröffentlicht. Diese, so wird bestätigt, findet vom 28. September bis 26. Oktober statt. Die Wahlunterlagen erhalten KV-Mitglieder wenige Tage vor Beginn der Wahlfrist zugestellt.

Für die kommende Wahlfrist 2017 bis 2022 wählen in Hessen insgesamt rund 12.000 Wahlberechtigte 45 ärztliche sowie fünf psychotherapeutische VV-Mitglieder.

Bis 17. August können beim Landeswahlleiter, Rechtsanwalt Matthias Mann, Wahlvorschläge eingereicht werden, erinnert die KV. Laut Paragraf 14 der Wahlordnung der KV Hessen müssen diesen Vorschlägen schriftliche Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, gleichzeitig muss jede Kandidatenliste von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden.

Vorschläge können ebenfalls eingereicht werden für die Wahl des Beirats für die Erweiterte Honorarverteilung (EHV). Dieser wurde 2013 erstmals gewählt. Die EHV ist eine Besonderheit der KV Hessen. Ein Teil der von den Krankenkassen gezahlten Honorare wird dort nicht an die aktiven Ärzte ausgeschüttet, sondern ähnlich wie die gesetzlichen Renten als Altersversorgung an ehemalige Ärzte und deren Hinterbliebene. Der EHV-Beirat besteht aus zehn Mitgliedern, wobei sechs Mitglieder der KV sind und vier frühere Mitglieder, die nicht mehr vertragsärztlich tätig sind.

Letztere werden - in der offiziellen Wahlfrist der KV-Wahl im Herbst - von rund 4300 früheren KVH-Mitgliedern gewählt, die nicht mehr vertragsärztlich tätig sind und Leistungen aus dieser Altersversorgung beziehen.

Weitere Informationen zur KV-Wahl in Hessen und der Einreichung von Wahlvorschlägen unter: http://tinyurl.com/gqyapgl

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