Erfolgsmodell

Hospitation beim Hausarzt

Studenten hospitieren in Hausarztpraxen: Ein Modell der KV Westfalen-Lippe und der Uni Bochum kommt an.

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KÖLN. Die Sonderförderung für Praktika in Ostwestfalen-Lippe der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und der KV Westfalen-Lippe (KVWL) für Medizinstudierende im Bereich Allgemeinmedizin zeigt erste Erfolge. Die Zahl der Hospitationen in Hausarztpraxen stieg von vier im Jahr 2015 auf 39 im Jahr 2016.

Bei den Blockpraktika erhöhte sich die Zahl von drei auf acht. "Dazu hat neben der finanziellen Förderung der Studierenden sicher auch beigetragen, dass wir über Informationsveranstaltungen vor Ort mehr Hausärzte motivieren konnten, solche Praktikumsplätze anzubieten", sagt Professor Herbert Rusche, Leiter der Abteilung Allgemeinmedizin der medizinischen Fakultät der RUB. Derzeit bieten 103 Hausarztpraxen Unterstützung an. Die Rückmeldungen der Studierenden nach den Hospitationen und Blockpraktika seien durchweg positiv, so Rusche. "Die Beziehung zum betreuenden Arzt ist meist besonders eng und intensiv."

Gemeinsames Ziel von KVWL und der Uni Bochum ist es, mehr angehende Ärzte für den Beruf des Allgemeinmediziners auf dem Land zu gewinnen und damit die hausärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe mittel- und langfristig zu sichern. Dafür haben sie im vergangenen Jahr eine Sonderförderung aufgelegt, mit Hilfe derer angehende Ärztinnen und Ärzte einen Einblick in die Tätigkeit als Hausarzt in einer ländlichen Region erhalten sollen.

Im Regierungsbezirk Detmold fördern die KVWL und die Abteilung Allgemeinmedizin der medizinischen Fakultät der RUB Praktika in ländlichen Hausarztpraxen bereits seit Dezember 2015. Ab dem Wintersemester 2016/2017 soll die Unterstützung auf die hausärztliche Versorgung in Ostwestfalen-Lippe ausgebaut werden: Zunächst 60 Studierende sollen dann direkt am neuen Standort Minden betreut werden.

Bei Hospitationen, die im ersten Studienabschnitt 2,5 Tage dauern, erhalten Medizinstudierende der RUB von der KVWL pauschal 150 Euro sowie 100 Euro für anfallende Fahrt- und Übernachtungskosten.

Absolvieren die Nachwuchsmediziner ein Blockpraktikum, das insgesamt zwei Wochen im klinischen Studienabschnitt umfasst, erhalten sie einen Förderbetrag von pauschal 300 Euro und 200 Euro für Fahrt und Übernachtung. (acg)

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