Pflegeheime

Immer mehr Ärzte kooperieren

Obwohl die Kooperation mit einem Pflegeheim für Niedergelassene einige Tücken birgt, setzen in Niedersachsen immer mehr Ärzte auf eine Zusammenarbeit.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

HANNOVER. Trotz widriger Umstände kommt die Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen in Niedersachsen nach Paragraf 119 b SGB V offenbar langsam in Fahrt. Nach Auskunft der KV Niedersachsen haben 63 Hausärzte bei der KVN eine Genehmigung für die Koordination der Heimversorgung beantragt und bei der KV auch einen entsprechenden Vertrag vorgelegt.

Seit Ende vergangenen Jahres können Pflegeeinrichtungen nicht nur Kooperationsverträge mit Vertragsärzten, MVZs oder Arztnetzen eingehen, um die Versorgung der Heimbewohner zu verbessern. Sie sollen es sogar. Die KVen hat auf Antrag der Pflegeeinrichtungen Ärzte zu vermitteln, so der Gesetzestext.

Klappt das nicht, sollen die Heime im Zweifel ermächtigt werden, was nach Auskunft der KVN in Niedersachsen bisher nicht geschehen ist. Allerdings: Heime und KV sollen die Heimversorgung unterstützen, die Niedergelassenen können, wenn sie wollen, mitmachen, sie müssen allerdings nicht.

Erstaunlich hohe Zahl

Gemessen daran ist die Menge von 63 Verträgen im Nordwesten eine erstaunlich hohe Zahl. Denn wer unter den Ärzten an dem Vertrag teilnehmen will, muss umfangreiche Koordinationsleistungen erbringen, Vertretungsregelungen schaffen, regelmäßige Visiten halten oder für Patienten und Angehörige Ansprechpartner benennen.

Dr. Matthias Berndt, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Niedersachsen, kritisierte die Heimversorgung wegen ihrer weitreichenden Verpflichtungen für die Hausärzte, vor allem wegen der geforderten Rufbereitschaft.

"Eine Tagesrufbereitschaft montags bis freitags bis 22 Uhr, wie für solche Kooperationsverträge vorgeschrieben, ist für Hausärzte überhaupt nicht realisierbar", sagt Berndt zur "Ärzte Zeitung". Abgesehen von den Koordinationsleistungen gilt für Fachärzte das gleiche Reglement.

Rufbereitschaft bis 19 Uhr

Berndt schlägt alternativ vor, "höchsten bis 18 oder 19 Uhr" eine Rufbereitschaft für den koordinierenden Hausarzt zu verlangen. "Alle kleineren Probleme, die am späteren Abend auftreten, können bis zum folgenden Morgen warten. Schwerere Probleme bei den Heimbewohnern müssen ohnedies vom Notarzt behandelt werden", sagt Berndt. "Zwischen 19 und 22 Uhr passiert in der Regel wenig, was von einem Kassenarzt abgeklärt werden müsste."

Wer alle Hürden nimmt und einen Kooperationsvertrag schließt, kann laut KVN pro Patient, den er einmal im Monat besucht, 51,24 Euro abrechnen.

Mehr zum Thema

Wenige Genehmigungen entzogen

KBV veröffentlicht Qualitätsbericht für 2022

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“