KV Berlin

Vorstandswahl wird erneut vor Gericht angefochten

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BERLIN. Erneut ist die Wahl des Juristen Günter Scherer in den Vorstand der KV Berlin angefochten worden. Das Sozialgericht Berlin muss nun entscheiden, ob die Anfang August erfolgte Neuwahl Scherers für den dritten Vorstandsposten rechtens war.

Die Neuwahl war notwendig geworden, weil das Sozialgericht die Wahl Scherers im Februar nach einer Anfechtungsklage für ungültig erklärt hatte. Die Vorsitzende der Berliner Vertreterversammlung (VV) Dr. Christiane Wessel hatte in Reaktion auf das Gerichtsurteil von Anfang Juli für den 3. August eine VV zur Neuwahl anberaumt.

Die Listen "Die Fachärzte", "MEDI Berlin/Facharztliste" und des Hausärzteverbandes Berlin und Brandenburg (BDA) hatten sich bereits im Vorfeld "wegen schwerwiegender Bedenken und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Prozederes zu den Neuwahlen" mit Kritik an dem Wahltermin an die Öffentlichkeit gewandt.

Anfechtungsklage hat nun erneut der Hausarzt Dr. Franz-Peter Reinardy beim Sozialgericht Berlin eingereicht. Zur Begründung führt auch er an, dass die Einladung zu dem Wahltermin mit nur drei Wochen Vorlauf zu kurzfristig und zudem in der Urlaubszeit erfolgt sei. Außerdem sei die Nachwahl nicht hinreichend bekannt gegeben worden, und auch eine öffentliche Ausschreibung des Postens habe es nicht gegeben.

Ein Eilverfahren ist diesmal nicht beantragt, eine Gerichtsentscheidung daher nicht in Kürze zu erwarten. (ami)

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