Forderung der Bundesärztekammer

Gröhe soll Tätigkeit von Heilpraktikern einschränken

Die Bundesärztekammer geht auf massiven Gegenkurs zum Gesundheitsministerium. Ziel der Attacke ist ein Leitlinienentwurf zur Heilpraktikerausbildung. Der spricht von invasiven Verfahren und onkologischen Behandlungen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Schröpfen gehört klassischerweise zum naturheilkundlichen Tätigkeitsspektrum.

Schröpfen gehört klassischerweise zum naturheilkundlichen Tätigkeitsspektrum.

© wildworx - stock.adobe.com

DBERLIN. Keine invasiven Prozeduren, keine Behandlungen von Krebserkrankungen: Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert von der Bundesregierung, den Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern deutlich zu beschneiden. Das geht aus der Stellungnahme der Kammer zu einem Leitlinien-Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern hervor.

Für die Vertreter der BÄK ist nicht nachvollziehbar, wie auf der Grundlage des Leitlinienentwurfs eine Überprüfung der angehenden Heilpraktiker unter dem "Aspekt der Gefahrenabwehr" erfolgen können soll.

BÄK: Heilpraktiker einschränken

"Unseres Erachtens wird grundlegend die Komplexität des medizinischen Kontextes, insbesondere das Ausmaß des notwendigen medizinischen Wissens verkannt, welches für die gefahrenminimierte Ausübung der Heilkunde notwendig ist", heißt es in der Stellungnahme. Mit den Leitlinien würden Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern nur unzureichend geschützt. Konkret fordert die Ärztekammer zwingend "insbesondere den Ausschluss aller invasiven Maßnahmen sowie der Behandlung von Krebserkrankungen, mithin eine "deutliche Beschränkung des erlaubten Tätigkeitsumfangs der Heilpraktiker".

Mit dem Entwurf, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, setzt das Ministerium gemeinsam mit den Ländern einen gesetzlichen Auftrag um. Ende 2016 hat der Bundestag das Heilpraktikergesetz geändert. Auslöser, die aus dem Jahr 1991 stammenden bisherigen Regeln anzufassen, war der Tod dreier Krebspatienten im Sommer 2016 in einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein. Die bisherigen Regeln waren eher unverbindlich und wurden nicht flächendeckend angewendet. Das Heilpraktikergesetz sieht vor, dass die Überprüfungsrichtlinien bis zum Jahresende in einer endgültigen Fassung vorliegen sollen.

Heilpraktiker: "Sehr breites Wissen"

Die Seite der Heilpraktiker zeigte sich nach Bekanntwerden des Entwurfs begeistert. "Wir begrüßen sehr, was in diesen neuen Überprüfungsleitlinien aufgeführt wird", sagte Andreas Wilms, Präsident des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker, am Dienstag in einem über "Youtube" verbreiteten Video. Die neuen Leitlinien führten dazu, dass eine einheitliche Überprüfung in Deutschland Standard werde. Und dazu, dass das Wissen der künftigen Heilpraktiker sehr, sehr breit sein müsse, um die Zulassung zu erhalten, sagte Wilms. Ohnehin verfüge ein großer Teil der Heilpraktiker schon zu Beginn der Ausbildung über medizinische Erfahrung als Pfleger, MFA oder Zahnarzt.

Laut Richtlinienentwurf sollen angehende Heilpraktiker über anatomische und pharmakologische Kenntnisse verfügen. Konkret sollen sie sich im Krankheitsgeschehen aller Altersgruppen auskennen. Dafür zählt das Ministerium 16 Krankheitsgruppen auf, die von Herz-Kreislauf über endokrinologische, neurologische, psychiatrische bis hin zu hämatologischen und onkologischen Erkrankungen reichen. Sie sollen eine vollständige Anamnese und psychopathologsche Befunde erheben können. Sie sollen zudem zeigen können, dass sie invasive Verfahren wie zum Beispiel das Legen von Infusionen ohne Gefährdung des Patienten beherrschen. Abgefragt werden soll der Lernerfolg in einem dreistündigen schriftlichen und mündlichen Examen.

3000

Stunden

absolvieren angehende Heilpraktiker in ihrer Ausbildung, heißt es beim Fachverband Deutscher Heilpraktiker. Angeboten wird die Ausbildung von unterschiedlichen Instituten auch als Präsenz- und/oderberufsbegleitendes Fernstudium. Die Ausbildungsdauer ist kein Kriterium für die neue Überprüfungsleitlinie.

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