Bayern

Ärztetag will bei Notfallsanitätern Rechtssicherheit

Notfallsanitäter im rechtlichen Graubereich? In Bayern ist nicht zweifelsfrei geklärt, welche medizinischen Maßnahmen Sanitäter vornehmen dürfen. Der Ärztetag fordert vom bayerischen Innenministerium Klarstellungen zum geltenden Gesetz.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:
Was dürfen Notfallsanitäter, wann muss der Notarzt ran? Der Bayerische Ärztetag will Klarstellungen.

Was dürfen Notfallsanitäter, wann muss der Notarzt ran? Der Bayerische Ärztetag will Klarstellungen.

© imagebroker / INTERFOTO

MÜNCHEN. Sie sollen Leben retten – und können juristisch doch anschließend in die Bredouille geraten. Damit das künftig keinem Notfallsanitäter mehr passieren kann, hat der Bayerische Ärztetag klare rechtliche Regeln gefordert. Das Landesinnenministerium solle dafür in Abstimmung mit der Landesärztekammer und der KV Bayerns die Ausführungsbestimmungen zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz ergänzen.

Es gehe vor allem um die Frage, ob ein Notfallsanitäter einem Patienten Opioide oder andere starke Schmerzmittel geben dürfe. Ohne klare Regelung könnte das, so die Befürchtung, zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben. Daher sei das aktuell geltende Rettungsdienstgesetz, obwohl seit 1. April 2017 in Kraft, derzeit nicht in der Praxis umgesetzt.

Abweichung vom Bundesgesetz

Die Situation in Bayern weiche damit vom bundesweiten Notfallsanitätergesetz ab. Dort ist festgelegt, dass Notfallsanitäter bis zum Eintreffen des Notarztes Erstversorgung leisten dürfen, und das auch mit "(…) invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten (…) vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind".

In einer Mitteilung des Rettungsdienstausschusses vom September 2017 heißt es dazu: "Hier handelt der Notfallsanitäter im rechtfertigenden Notstand in Eigenverantwortung. Insofern sind keine Anweisungen (...) oder Freigaben seitens der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst möglich." Die ÄLRD haben aber Empfehlungen veröffentlicht, welche Maßnahmen und Medikamente Notfallsanitäter einsetzen sollten. In der aktuellen Version von Mai 2017 heißt es beispielsweise zur Gabe von Betäubungsmitteln bei einer elektrischen Kardioversion: "Kurznarkose oder Analgosedierung (…) ist nur vom Notarzt durchzuführen." Zu Schmerzmitteln wird ausgeführt: "Wird mit der erforderlichen Dosis die Dosierungsempfehlung überschritten, ist das Eintreffen des Notarztes abzuwarten."

Ministerium verspricht Klarheit

Das Innenministerium möchte nun offenbar Klarheit schaffen. Auf Anfrage teilte ein Sprecher mit, dass es zur Delegation von Aufgaben im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes von allen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern konsentierte und bayernweit einheitliche Handlungsanweisungen geben werde. Dem Ministerium zufolge sind Zusatzinformationen geplant, die medizinische und rechtliche Rahmenbedingungen umfassend erläutern sollen. "Damit werden sich alle Fragen hinreichend beantworten lassen", so der Sprecher. Die "Standard Operating Procedures" (SOP) befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Vom Kammer-Präsidium forderte der Bayerische Ärztetag, sich klar zum dualen System der Notfallrettung zu bekennen. Auf Anfrage teilte Kammer-Vizepräsidentin Dr. Heidemarie Lux mit, sie halte das System für grundsätzlich sinnvoll. Eine Sorge gelte aber der rechtlichen Verantwortung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Es stelle sich die Frage, ob sie für die Interventionen von Notfallsanitätern haften, auch wenn sie dabei nicht selbst vor Ort seien.

"Wir möchten vom Innenministerium einen Haftungsausschluss ihnen gegenüber", forderte Lux. Das Vorgehen der politisch Verantwortlichen bei der Implementation der Ausbildung und Befugnisse für Notfallsanitäter sehe sie kritisch. "Es wäre sinnvoller gewesen, Notfallsanitäter zuerst nur in einem Modellprojekt einzusetzen und dazu eine Evaluation zu machen." Eventuell könnten Notfallsanitäter in unklaren Fällen Notärzte telemedizinisch hinzuziehen. Ein Modellprojekt werde in Bayern dazu bald starten.

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