Transplantationsbeauftragte

LÄK Hessen fordert Freistellung nach bayerischem Vorbild

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BAD NAUHEIM. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer (LÄK) Hessen fordert eine verbindliche Freistellung ärztlicher Transplantationsbeauftragter von Routinearbeiten in hessischen Kliniken.

Die Hoffnung: dass dann ähnlich wie in Bayern die Zahl der Organspenden wieder steigt. In Bayern wurde nämlich im vergangenen Jahr genau jene zeitanteilige Freistellung gesetzlich geregelt. Die Folge laut LÄK Hessen: Bereits im ersten Jahr nahm die Zahl der Organspenden entgegen dem bundesweiten Trend zu.

Nach dem hessischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes muss die ärztliche Leitung eines Krankenhauses zwar auch jetzt schon sicherstellen, dass die Transplantationsbeauftragten von sonstigen Tätigkeiten freigestellt werden, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Doch wegen Personalmangels, Arbeitsverdichtung, ökonomischer Zwänge in den Kliniken sowie fehlender Akzeptanz funktioniere das im Alltag eher schlecht als recht, moniert das Ärzteparlament. Die verbindliche zeitanteilige Freistellung soll das ändern.

Gleichzeitig appelliert das hessische Ärzteparlament an den Bundesgesundheitsminister, nicht nur die Pflegepersonalkosten aus den DRG herauszunehmen. Diese isolierte Herausnahme von Pflegekosten (wir berichteten) berge die Gefahr, dass dann vermehrt andere Personalbereiche den Sparzwängen der Kliniken zum Opfer fallen würden.

Das könnte laut den Delegierten dann auch zulasten der Ärzte gehen. "Eine gute Versorgung der Patienten gelingt jedoch nur als multiprofessionelles Team", heißt es in der einstimmig verabschiedeten Erklärung. (reh)

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