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Kritik an Gesetzentwurf

BÄK sieht Arzt-Patient-Verhältnis gefährdet

Die Bundesärztekammer schlägt Alarm: Das geplante Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient massiv gefährden.

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Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist besonders geschützt.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist besonders geschützt.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

BERLIN. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist besonders geschützt. Was Patienten einem Arzt anvertrauen, soll die Praxis nicht verlassen und Dritten nicht bekannt werden.

Diese Situation sieht die Bundesärztekammer (BÄK) durch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) gefährdet.

Im "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" (GeschGehG) werden nämlich Rechtfertigungsgründe formuliert, in denen "die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses gerechtfertigt sind, wenn dies zum Schutz eines berechtigten Interesses erforderlich ist".

BÄK fordert Klarstellung

Diese Ausnahmen betreffen zum einen den von Journalisten einzuhaltenden Quellenschutz, zum zweiten sogenannte Whistleblower, die Geschäftsgeheimnisse zur Wahrung des Allgemeinwohls verraten. Und zum dritten die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an Betriebs- und Personalräte, sofern die die Informationen brauchen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Die Bundesärztekammer hat nun am Donnerstag gefordert, im Gesetzestext oder seiner Begründung ausdrücklich klarzustellen, dass die neue Regelung die Vorgaben des Paragrafen 203 des Strafgesetzbuches unberührt lässt.

Der wiederum besagt, dass Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe erwartet, wenn sie unbefugt ein "fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis" offenbaren, das ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt, also von Patienten, anvertraut worden ist. (af)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Hohes Gut Arztgeheimnis

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