Linksfraktion

Leichenschau soll GKV-Leistung werden

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BERLIN. Die Kosten zur Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins sollten nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Gerade Angehörige aus unteren Einkommensschichten seien für die Kosten der Leichenschau belastet, für die mehr als 100 Euro anfallen könnten, begründet die Fraktion ihren Antrag (19/8274).

Mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 18/9297) hatte die Linksfraktion bereits im Jahr 2016 darauf reagiert, dass das bisherige Verfahren Möglichkeiten zum Abrechnungsbetrug biete, heißt es in dem Antrag weiter. Eine Kostenübernahme für die Todesfeststellung würde Hinterbliebene entlasten und die Möglichkeit des Betrugs ausschließen. (ato)

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