Arbeitsverträge

Zu viele befristete Stellen an der Charité

Die Mehrheit der Ärzte an der Charité arbeiten ohne Grund auf befristeten Stellen, kritisieren Politiker.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Mehr als 2000 von gut 2800 Ärzten an der Berliner Uniklinik Charité arbeiten in befristeten Arbeitsverhältnissen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Catharina Pieroth hervor.

Demnach arbeiten fast alle 1355 Ärzten in Weiterbildung, immerhin 578 von 769 Fachärzten und 76 von 374 Oberärzten auf befristeten Stellen. Von den 35 leitenden Oberärzten stehen drei in einem befristeten Arbeitsverhältnis.

Politisch erregen vor allem die sachgrundlosen Befristungen Anstoß. Vor dem Hintergrund, dass der rot-rot-grüne Berliner Senat im Herbst 2017 beschlossen hat, sich an die Spitze der Bewegung gegen sachgrundlose Befristungen zu setzen, kritisiert Pieroth diese Zahl als deutlich zu hoch.

„83 sachgrundlos befristete Stellen sind genau 83 sachgrundlos befristete Stellen zu viel“, so die Gesundheitsexpertin der Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Bis die Charité alle Vorbereitungen getroffen hatte, um den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom Herbst 2017 umzusetzen, ist laut der Antwort von Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach auf Pieroths Anfrage ein Jahr vergangen. Seit Oktober 2018 erfolgen laut Charité jedoch keine sachgrundlosen befristeten Einstellungen mehr. „Die Charité bekennt sich zum Verzicht auf den Abschluss sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse“, so Sprecherin Manuela Zingl.

Der Marburger Bund Berlin-Brandenburg sieht aber auch die hohe Rate von Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz kritisch. Mehr als 1600 der Befristungen sind damit begründet, darunter über 1000 der Assistenzarztstellen.

„Das WZVG macht Sinn für junge Wissenschaftler, deren wissenschaftliche Arbeit klar definiert ist. Es sind aber ja auch Kliniker unter den Ärzten in Weiterbildung“, sagte MB-Regionalgeschäftsführer Reiner Felsberg der „Ärzte Zeitung“. Üblich sind seinen Angaben zufolge rund 50 Prozent Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz an universitären Einrichtungen. Bei der Charité seien es 75 Prozent. „Das ist überzogen. Von dieser Praxis muss die Charité abrücken“, fordert Felsberg.

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