Kontrastmittel

BMG schaltet sich wegen Radiologie-Pauschalen ein

In die Diskussion über zu hohe Pauschalen für Kontrastmittel in der Radiologie hat sich nun auch das Bundesgesundheitsministerium eingeschaltet. Der Berufsverband der Radiologen betont erneut die Rechtmäßigkeit.

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In einem Brief an den AOK-Bundesverband erkundigt sich das Ministerium nach den Radiologen-Verträgen.

In einem Brief an den AOK-Bundesverband erkundigt sich das Ministerium nach den Radiologen-Verträgen.

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BERLIN. In einem Brief an den AOK-Bundesverband erkundigt sich das Ministerium nach möglichen Informationen zu den Vorgängen – „insbesondere zur Rechtmäßigkeit der abgeschlossenen Verträge“ unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach Paragraf 12 des Fünften Sozialgesetzbuches. Ein ähnlich lautendes Schreiben sei auch an das Bundesversicherungsamt (BVA) übermittelt worden.

Der AOK-Bundesverband betonte in einer Stellungnahme, die durch die Medienberichte nunmehr vorliegenden Infos „über das intransparente Geschäftsgebaren von Kontrastmittelanbietern und Radiologen“ nehme man „sehr ernst“. Dadurch hätten die Kassen Zugang zu Daten, „zu denen bislang allenfalls vage Vermutungen vorlagen“.

Es bestehe nunmehr die Chance, „die bestehenden und für alle Kassen in der jeweiligen Region gemeinsam abgeschlossenen Vereinbarungen zu überprüfen und bei Bedarf neu zu verhandeln“. In vielen Regionen erfolgt dies unter Federführung der AOK, aber auch andere Krankenkassen sind hier beteiligt.

Zuvor hatten NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass Radiologen Kontrastmittel für CT- oder MRT-Aufnahmen günstig einkauften und anschließend ein Vielfaches des Preises in Form von Pauschalen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekämen.

Der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) hatte dazu erklärt, dass „die Gewinnspannen unterschiedlich sein und nicht überall ein relevantes Ausmaß annehmen“ dürften. Vor allem aber führten die vielfachen Qualitätskontrollen in der Radiologie dazu, dass „die Radiologen außerordentlich verantwortungsvoll mit der Kontrastmittel-Indikationsstellung umgehen“. Ein anderer Umgang mit dem Kontrastmittel wäre „unärztlich“.

Am Wochenende hat der BDR in einer Mitteilung nochmals die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen betont. Die Darstellungen der Vorgänge in den Publikumsmedien seien „unvollständig und in ihrer Aussage unzutreffend“. Es sei nicht „Geld der Versicherten in Millionenhöhe verschwendet“ worden, „sondern durch die Pauschalen-Modelle konnten viele Millionen Kassengelder eingespart werden“.

Pauschalen seien darüber hinaus in der Gebührenordnung für Ärzte (EBM) eine übliche Vergütungskomponente, so der BDR. Radiologen hätten mit dem Pauschalen-Modell, das sie noch nicht einmal selbst gewünscht hätten, wie der BDR betont, „ weder unzulässige Gewinne erzielt, noch die von Panorama genannten Preisspannen zur Gewinnsteigerung realisiert, da eine Pauschale eben pauschal mehrere Kostenfaktoren abzudecken hat.“ (hom/ger)

Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 11.8. um 16 Uhr

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