Deutsche Einheit

Regierung findet sich super bei Gesundheitsversorgung

Drei Seiten widmet der „Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit“ der medizinischen Versorgung. Er lobt – erwartungsgemäß – die Regierung, insbesondere in zwei Bereichen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Ost und West vereint: Sind Deutschlands einst getrennte Teile wieder ein Herz und eine Seele?

Ost und West vereint: Sind Deutschlands einst getrennte Teile wieder ein Herz und eine Seele?

© Chinnapong / stock.adobe.com

BERLIN. 30 Jahre nach Mauerfall sieht die Bundesregierung Fortschritte beim Zusammenwachsen von Ost und West. Gleichwohl sei der Angleichungsprozess „noch nicht vollendet“, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder, Christian Hirte, bei der Vorstellung des „Jahresberichts zum Stand der Deutschen Einheit 2019“ am Mittwoch in Berlin.

Zahlreiche Indikatoren zeigten, dass sich die Lebensverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern weiter angeglichen hätten. So sei die Wirtschaftskraft Ostdeutschlands von 43 Prozent im Jahr 1990 auf 75 Prozent des westdeutschen Niveaus im Jahr 2018 gestiegen.

Die Beschäftigung in den neuen Ländern habe ebenfalls einen neuen „Höchststand“ erreicht, was insbesondere den Mittelständlern in der Region zu verdanken sei. Sie hätten ein überdurchschnittliches Wachstum hingelegt, betonte Hirte.

„Vielfältige Reformen sichern Versorgung“

Mit Blick auf die ärztliche und pflegerische Versorgung zeichnet der Einheits-Bericht ein überwiegend positives Bild. „In ganz Deutschland“, heißt es in dem entsprechenden, drei Seiten langen Kapitel, „können sich die Menschen heute auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung verlassen.“ Diesem Ziel dienten „vielfältige“ Reformen – darunter etwa das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) oder das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG).

Darüber hinaus habe der Gesetzgeber „gezielte Maßnahmen“ ergriffen, um in ländlichen und strukturschwachen Regionen eine „gut erreichbare“ Versorgung durch Ärzte und Pflegekräfte sicherzustellen. Dies, gesteht der Report ein, sei insbesondere für die ostdeutschen Bundesländer von großer Bedeutung. Hier seien Strukturprobleme „ausgeprägter“ und das Durchschnittsalter der Bevölkerung höher als in den alten Ländern.

Hinzu geselle sich ein wachsender Mangel an Fachkräften – auch bedingt durch die starke Abwanderung vor allem junger Menschen. Von 1990 bis heute haben laut Report insgesamt mehr als 1,2 Millionen Menschen die neuen Länder verlassen.

Telemedizin stärker nutzen

Um eine medizinische Versorgung in dünn besiedelten Regionen sicherzustellen, empfiehlt der Einheits-Bericht die stärkere Nutzung telemedizinischer Anwendungen. Diese könnten helfen, „sowohl Grenzen zwischen Versorgungssektoren als auch räumliche Entfernungen zu überwinden“.

Der Bericht verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf bestehende Möglichkeiten der Online-Videosprechstunden durch Ärzte. Vor allem für Nachsorge- und Kontrolltermine böten sich derartige Angebote an. Zuletzt hatten sich auch Kassen und Vertragsärzte auf eine bessere Honorierung ärztlicher Online-Videosprechstunden für 2020 geeinigt.

In der Digitalisierung lägen „große Chancen“ für die Gesundheitsversorgung, stellt der Report grundsätzlich fest. Um sie besser zu nutzen, habe das Kabinett auch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) auf den Weg gebracht.

Die geplante Reform, die an diesem Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten wird, sehe etwa die Förderung sogenannter Telekonsile vor. „Dadurch werden zukünftig Wege für die versicherten erspart und die fachärztliche Versorgung in der Fläche gestärkt“, heißt es dazu im Einheits-Bericht.

Pflege nach Tarif in Ost und West

Ausdrücklich erwähnt wird darin auch die „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP). Die KAP habe zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und so dem Mangel an Fachkräften in der Branche in ganz Deutschland entgegenzuwirken.

Ein Ziel der Vereinbarungen sei auch, dass Pflegekräfte künftig bundesweit nach Tarif bezahlt werden sollen. Positiv erwähnt wird zudem die „kontinuierliche“ Anhebung des Pflegemindestlohns. Ab dem kommenden Jahr wird der Pflegemindestlohn dem Bericht zufolge auf 11,35 Euro je Stunde in den alten Ländern (mit Berlin) und auf 10,85 Euro je Stunde in den neuen Ländern angehoben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die Einheit in den Köpfen

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