Diagnosenverschlüsselung

Weltgesundheitsversammlung verabschiedet die ICD-11

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GENF. Nach zwölf Jahren internationaler Entwicklungsarbeit hat die Weltgesundheitsversammlung (WHA) am vergangenen Wochenende auf ihrer Jahresversammlung die elfte Revision der „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“ (ICD-11) verabschiedet. Sie soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten, eine flexible Übergangszeit von fünf Jahren ist für die Zeit danach vorgesehen.

Im Vergleich zur ICD-10 gilt ihre elfte Revision nach Angaben des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als „strukturell wesentlich flexibler“. Mit der Neufassung reagiert die WHA auf die Anforderungen digitalisierter Gesundheitssysteme.

Neu sind, neben der Erweiterung des WHO-Krankheitenkatalogs, die technische Struktur der ICD-11 sowie die Zusammenführung aller Informationen in einer umfassenden Datenbasis. Aus ihr lassen sich anwendungsspezifische Fassungen ableiten.

Weitere Neuerung sind digitale Tools und Plattformen. Ander als in der ICD-10, werden mit der ICD-11 wenige Basisschlüssel durch jeweils zusätzliche Diagnoseschlüssel spezifiziert.

Wie die ICD-11 künftig in Deutschland zur Mortalitäts- und Morbiditätsverschlüssung eingesetzt wird, ist noch Gegenstand von Beratungen, an denen sich Organisationen des Gesundheitswesens beteiligen.

Wegen des vielfältigen Einsatzes der ICD-10-GM sei zu evaluieren, wie sich ein Umstieg auswirke und welche Anforderungen an eine deutsche Fassung der ICD-11 bestehen, erklärt das DIMDI. (mu)

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