Neue MVZ-Regeln - Schutz vor Kapitalisten

Neue Versorgungszentren dürfen nicht mehr als Aktiengesellschaften gegründet werden. Angeblich ist dies ein Risiko für ärztliche Unabhängigkeit.

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Ärzte im MVZ: Neue Regeln am dem neuen Jahr.

Ärzte im MVZ: Neue Regeln am dem neuen Jahr.

© Klaro

BERLIN (ami/HL). Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wird künftig eingeschränkt. Zum einen wird vorgeschrieben, dass der ärztliche Leiter selbst im MVZ als angestellter oder Vertragsarzt tätig sein muss und in medizinischen Fragen keinen Weisungen unterliegen darf.

Ferner wird der Betrieb in Form einer Aktiengesellschaft untersagt. Erlaubt sind nur noch Personengesellschaften, die GmbH, die Genossenschaft - und nichtärztliche Dialysezentren.

Begründet hat der Gesetzgeber diese Einschränkungen mit Erfahrungen der letzten Jahre, wonach MVZ besonders in den kapitalintensiven Bereichen wie Labormedizin oder der operierenden Augenheilkunde immer häufiger von Investoren gegründet worden sind, die keinen fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung haben. Sie verfolgten allein Kapitalinteressen, vor allem die Vermögensvermehrung.

Vertragsärzte hinter fast jedem zweiten MVZ

Die Bundesregierung konnte dazu allerdings auf Parlamentarische Anfragen keine befriedigenden Antworten geben. Unklar bleibt auch, warum nach wie vor Krankenhäuser in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden können und ihrerseits Träger von Versorgungszentren sein dürfen.

Die offenkundige Präferenz des Gesetzgebers für MVZ in der Trägerschaft von Vertragsärzten wird der Struktur, die sich inzwischen herausgebildet hat, nicht gerecht. Insgesamt 1654 MVZ zählte die KBV zum Jahresbeginn 2011.

Sie beschäftigten 8610 Ärzte, davon 7278 als Angestellte. Vertragsärzte stellen nach wie vor den größten Teil der MVZ-Träger (43,3 Prozent). 36,7 Prozent gehörten zu Krankenhäusern.

Die KBV gibt an, dass zum Jahresbeginn 14,6 Prozent der MVZ in ländlichen Gemeinden angesiedelt waren, 39,1 Prozent in Ober- und Mittelzentren und 46,3 Prozent in so genannten Kernstädten.

Sie kommt mithin zu dem Ergebnis, dass sich die Mehrzahl der MVZ in städtischen Strukturen gründet. Dem widerspricht der Bundesverband der MVZ (BMVZ).

Etliche MVZ und Filialen auf dem Land

"Anders als die KBV nahe legt, werden mehr als zwei Fünftel der MVZ in ländlichen Gegenden gegründet", so BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl. Er verweist zudem darauf, dass auch MVZ in Großstädten wie Berlin das Umland mitversorgen.

MVZ im ländlichen Raum arbeiten häufiger mit Zweigstellen als in Großstädten. Im Bundesdurchschnitt haben 47 Prozent der MVZ Filialen, in ländlichen Regionen sind es 57,7 Prozent.

Das hat eine Umfrage des BMVZ im Sommer 2011 ergeben. Besonders hoch ist der Anteil der MVZ mit Filialen in Sachsen-Anhalt. Dort haben mehr als vier Fünftel aller MVZ mindestens zwei Betriebsstätten.

Der Anteil der MVZ in der Trägerschaft von Krankenhäusern ist der BMVZ-Umfrage zufolge in den östlichen Bundesländern deutlich höher als im Bundesschnitt.

Spitzenreiter sind Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen. Dort sind mehr als 60 Prozent der MVZ in der Hand von Kliniken.

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