Bundesrat verlangt Nachbesserungen
BERLIN (ble). Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, den Begriff "Berufskrankheit" präziser zu definieren. In einer Entschließung verlangte die Länderkammer am Freitag außerdem eine einheitliche Regelung zur Rückwirkung von Leistungen. Diese dürften generell längstens vier Jahre rückwirkend gezahlt werden.
Stichtag für die Laufzeit der Leistungen soll künftig der Zeitpunkt sein, ab dem der Unfallversicherungsträger von der Erkrankung Kenntnis hat. Hintergrund ist das kürzlich verabschiedete Modernisierungsgesetz zur Unfallversicherung.