Übergang für Sozialpsychiatrie und Onkologie perfekt
Köln (iss). Die Fortführung der Onkologie- und der Sozialpsychiatrievereinbarung ist zunächst gesichert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine entsprechende Übergangsvereinbarung abgeschlossen, die bis zum 31. März gilt.
Veröffentlicht:Darüber hinaus verständigten sie sich darauf, bis zum 1. April einen Anschlussvertrag zu erarbeiten, mit dem die qualitätsgesicherte Versorgung mit onkologischen und sozialpsychiatrischen Leistungen sichergestellt werden kann.
Die bundesweit tätigen Ersatzkassen und viele regionale Primärkassen hatten die beiden Regelungen zum Ende 2008 gekündigt. Ein wichtiger Grund war die unsichere Finanzlage der Kassen unter den neuen Bedingungen des Gesundheitsfonds.
"Die Übergangsvereinbarung soll den Vertragspartnern Zeit für eine dauerhafte Vereinbarung geben und gleichzeitig den Betroffenen Sicherheit, dass ihre Versorgung nicht gefährdet ist", sagt der Sprecher des GKV-Spitzenverbands Florian Lanz. Unklar ist allerdings, ob die Krankenkassen einem Rahmenvertrag tatsächlich beitreten werden. Die Möglichkeit, regionale Einzelvereinbarungen zu treffen, bleibt bestehen.
Die Techniker Krankenkasse (TK) etwa macht den Beitritt vom Inhalt des künftigen Vertrags abhängig. "Eine wichtige Voraussetzung für uns ist, dass gleiche Vergütungsregelungen für alle Krankenkassen gelten", sagt TK-Sprecher Michael Schmitz. Am Sinn einer Fortschreibung der Vereinbarungen besteht für die Kasse kein Zweifel. "Wir möchten eine Anschlussregelung auf dem bisherigen Niveau."
Ähnlich sieht das die Barmer. Die Notwendigkeit einer weiteren Regelung stehe außer Frage, betont Sprecherin Susanne Uhrig. "Wir dürfen die betroffenen Patienten nicht in der Luft hängen lassen." Wie die Barmer mit einer bundesweiten Rahmenvereinbarung umgehen wird, hänge von der Ausgestaltung ab. "Solange wir den ausgehandelten Vertragstext nicht kennen, können wir nicht sagen, ob wir beitreten werden", sagt Uhrig.