Hilfsmittel: Neue Regeln treten Mittwoch in Kraft

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BERLIN (ble). Für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Hilfsmittelherstellern gelten ab dem 1. April strengere Regeln: So sind Herstellern jegliche Zahlungen und Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung untersagt. Krankenkassen sind verpflichtet, die Ärztekammer zu informieren, wenn Vertragsärzte auf vertraglicher Grundlage an der Hilfsmittelversorgung mitwirken, damit die berufsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden kann. Bei Verdacht auf illegale Praktiken sollen Kassen die Ärzte melden.

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