In Thrünger Praxen

Großzügige AOK Plus führt zu Chaos

Kasse übernimmt zum Teil wieder Kosten für OTC-Mittel, in den Praxen gibt es mehr Fragen als Antworten.

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Die AOK Plus beschert den Ärzten einen bürokratischen Mehraufwand.

Die AOK Plus beschert den Ärzten einen bürokratischen Mehraufwand.

© Martin Schutt / dpa

WEIMAR (rbü). Es war nur gut gemeint: Die AOK Plus übernimmt seit Juli in Thüringen und Sachsen für viele nicht verschreibungspflichtige Medikamente die Kosten.

Doch die sogenannte Leistungsoffensive, von der vor allem Jugendliche und Schwangere profitieren, hat bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen zu einer Flut an Beschwerden und Nachfragen geführt.

Ist das zulässig? Muss ein Kassen- oder ein Privatrezept ausgestellt werden? Werden die Kosten wirklich erstattet? Die Kassenärztliche Vereinigung hat nun reagiert.

Im aktuellen Rundschreiben heißt es: "Die Verordnung von apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist grundsätzlich bei über 12-Jährigen nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten."

So steht es in der Arzneimittel-Richtlinie. Das heißt: grünes Rezept und der Versicherte muss sein Privatrezept zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse vorlegen.

Zusätzliche Bürokratie für Ärzte

Das hatte sich die AOK Plus allerdings anders gedacht. In der Broschüre zur "Leistungsoffensive", die nach Vorwürfen wegen der hohen Rücklagen gestartet wurde, heißt es, die Medikamente können bei Jugendlichen "auf Kassenrezept verordnet werden" - etwa Hustensaft (Ambroxol) oder Ibuprofen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die bereits "unnötige Diskussionen mit Patienten" befürchtet, fordert die Kasse auf, dass "derartige Offensiven zur Erstattung neuer Satzungsleistungen nicht mit einer Benachteiligung unserer Vertragsärzte und zusätzlicher Bürokratie einhergehen dürfen."

Ein Sprecher der AOK Plus sagt, man habe rechtzeitig über die Kostenerstattung informiert. "Wir haben von Anfang an darauf Wert gelegt, dass den Vertragsärzten keine Nachteile entstehen."

Auf dieser Basis sei die Genehmigung durch das sächsische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde erteilt worden.

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