Nikotinersatz auf Rezept

Der verpuffte Rauchstopp

Neujahrsbotschaft von der Drogenbeauftragten: Nikotinersatz soll Kassenleistung werden. Das Problem: So einfach ist das gar nicht.

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Nichtraucherin.

Nichtraucherin.

© Tobias Kleinschmidt / dpa

BERLIN. Wie wäre es mit einem guten Vorsatz? Immerhin bietet sich mit dem Neujahr ein idealer, weil ritualisierter Anlass dazu. Endlich einmal die letzte Zigarette nicht anzünden, sondern die Kippe einfach Kippe sein lassen.

Das wäre doch schon etwas und schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nachbarn vor der Kneipentür. Überdies dankt es sogar die Gesundheit - die eigene und die der anderen.

So, oder vielleicht ein bisschen anders, würde es auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung unterschreiben. Höchstwahrscheinlich wünscht sich Mechthild Dyckmans zum neuen Jahr zahlreiche neue Nichtraucher. Schließlich ist es ihr Auftrag, vor den Gefahren von Tabak, Nikotin und Klimmstängeln zu warnen.

Nicht nur das: Die FDP-Politikerin setzt sich auch für die "Weiterentwicklung des Hilfesystems" ein, will heißen: Angebote für den Rauchstopp schaffen und fördern. So muss sie wohl auch ihren jüngsten Vorstoß verstanden haben.

In einem Interview plädierte die ehemalige Verwaltungsrichterin immerhin dafür, "dass die Krankenkassen künftig neben der ärztlichen Tabakentwöhnungsbehandlung auch Medikamente zur Entwöhnung bezahlen, die die Sucht nach Nikotin unterdrücken".

Ihr direkt folgendes Argument ist schlagkräftig und völlig plausibel: "Die Kassen haben schließlich selbst einen großen Kostenvorteil, wenn ein Versicherter mit dem Rauch aufhört." So weit, so gut. Doch, was ist mit dem Sozialgesetzbuch, dem Fünften um genau zu sein?

Frau Dyckmans musste um den einschlägigen Paragrafen 34 wissen. Der hat schließlich zum Jahresbeginn 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eine kräftige Renaissance erlebt. Seitdem sind dort die zahlreichen Verordnungsausschlüsse genannt.

Am Ende von Absatz 1 heißt es seitdem: "Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen."

Was nun? Auch das Gesundheitsministerium hält sich an den Paragrafentext. Und so erklärte ein Sprecher, dass es sei nicht erlaubt sei, dass Kassen Präparate gegen das Rauchen zahlen. Noch deutlicher: "Der Gesetzgeber hat das ausgeschlossen."

Aber was heute nicht ist, kann vielleicht morgen werden. So sieht es auch der Ministeriumssprecher: "Wenn man das ändern wollte, müsste man gesetzliche Anpassungen vornehmen."

War die Forderung der Drogenbeauftragten also ein Vorgeschmack auf eine parlamentarische Initiative, den 34er zu ändern? Das Ministerium jedenfalls weiß nichts von einer Gesetzesinitiative.

Nachfragen in ihrem Büro liefern auch keine erhellenden Antworten. Auch sonst in Berlin will niemand etwas gehört haben von einem Plan, Nikotinersatzmittel oder Nikotinrezeptoragonisten in die Erstattung aufzunehmen.

Womöglich gibt es tatsächlich keine Initiative und die Forderung war schlicht ein frommer Wunsch für das Neujahrsfest, vielleicht sogar mit der Hoffnung, der eine oder andere Leser bekomme nach der Interview-Lektüre erst recht Lust auf den Rauchstopp.

Die Krankenkassen, die die Erstattung schließlich finanzieren müssten, geben sich deswegen auch ganz gelassen. Spitzenverbandssprecher Florian Lanz spielt den Ball in Richtung Parlament: "Wenn die Politik will, dass Krankenkassen Medikamente zur Rauchentwöhnung bezahlen, dann muss sie zuerst das Gesetz ändern." (nös)

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