Kosten einer IvF

Grüne wollen Unverheiratete gleichstellen

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BERLIN. Die Grünen im Bundestag wollen auch unverheirateten Paaren das Recht geben, die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung erstattet zu bekommen.

Mit ihrem Gesetzentwurf reagieren die Grünen auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Richter hatten in der vergangenen Woche geurteilt, dass eine Kasse auch als Satzungsleistung unverheirateten Paaren eine IvF nicht bezahlen darf. Die Kassen dürfen zudem bisher nur die Kosten einer homologen IvF übernehmen, bei der Samen und Eizellen des jeweiligen Paares verwendet werden.

Die Grünen wollen mit einer Änderung im Sozialgesetzbuch V sicherstellen, dass auch (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaften und "auf Dauer angelegte Partnerschaften" Anspruch auf anteilige Bezahlung dieser Leistungen haben. Damit würde, anders als bisher, auch die heterologe Insemination von dem geänderten Paragrafen 27 a Absatz 1 SGB V erfasst.

Die Eizellspende bliebe hingegen weiterhin ausgeschlossen. Die Bestimmung, dass eine Kinderwunschbehandlung medizinisch indiziert sein muss, soll unverändert bestehen bleiben. Es gebe keine Belege dafür, dass Ehen in der oft schwierigen Zeit einer Kinderwunschbehandlung eine "höhere Belastbarkeit" als nicht eheliche Partner aufweisen, heißt es. (fst)

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