Betrugsverdacht

Durchsuchung bei AOK Rheinland-Hamburg

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdachts. Die Kasse weist den Vorwurf zurück.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

DÜSSELDORF/HAMBURG. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die AOK Rheinland-Hamburg in Düsseldorf und Hamburg durchsucht. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Nana Frombach, bestätigte der "Ärzte Zeitung", dass es bereits Ende September eine Durchsuchung bei der Kasse gegeben habe. Dabei seien 86 Kisten mit Unterlagen sichergestellt worden. Ermittelt werde wegen des Verdachts der unzulässigen Einflussnahme bei der nachträglichen Änderung ärztlicher Diagnosen, sagte Frombach.

Dabei bestehe der Verdacht, dass das Bundesversicherungsamt (BVA), das für die Abwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zuständig ist, "getäuscht" worden sei. Gegen wen konkret ermittelt wird, wollte die Oberstaatsanwältin nicht sagen. Das Verfahren dauere an.

Die AOK Rheinland-Hamburg wies am Donnerstag in einer Erklärung "jeglichen strafrechtlichen Vorwurf entschieden zurück". Das Ermittlungsverfahren stehe in Zusammenhang mit einer Klage, die die Kasse vor dem Landessozialgericht (LSG) NRW angestrengt hatte (Az: L 5 KR 219/15 KL). Dabei forderte das BVA von der Kasse sieben Millionen Euro zurück. Darin enthalten war ein Strafzuschlag von 1,4 Millionen Euro. Im November 2016 zog die AOK ihre Klage gegen den BVA-Bescheid vor der anberaumten Verhandlung zurück. Man habe sich in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt, so die AOK.

Im Vorfeld des Termins hatte das LSG noch in einer Mitteilung erklärt, die Kasse habe durch die "Nachmeldung dieser korrigierten Daten (...) erhöhte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten". Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium bezeichnete diese Mitteilung am 10. November 2016 als "irreführend". Gegenstand des Verfahrens sei ein "Right-Coding", nicht ein "Up-Coding" gewesen. Dabei sei es um die Möglichkeit der nachträglichen Korrektur einer zunächst fehlerhaften oder nicht ausreichend dokumentierten Diagnose gegangen. Die AOK teilte mit, Gegenstand des Rechtsstreits sei die Frage gewesen, "ob die zutreffenden Diagnosen bei der Umsetzung des Risikostrukturausgleichs Berücksichtigung finden dürfen".

Im Dezember 2016 war die Angelegenheit Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Landtag. Die Landesregierung machte in ihrer Antwort deutlich, dass sie "das bisher praktizierte Verfahren der Wirtschaftlichkeits-/Abrechnungsprüfung an sich nach wie vor für rechtlich zulässig hält".

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