Brustkrebs

Gentests: 39 Kassen zahlen

Selektivvertrag des Bundesverbands der Pathologen stößt auf große Resonanz.

Veröffentlicht:

BERLIN. Bereits 39 Krankenkassen bieten ihren Versicherten Gentests bei Brustkrebs in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) an. Das teilte der Pathologenverband jetzt mit.

Der BDP hat im August den ersten herstellerunabhängigen Selektivvertrag für Gentests als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Chemotherapie bei Brustkrebs mit der Betriebskrankenkasse Verkehrsbauunion (BKK VBU) abgeschlossen. Innerhalb von drei Monaten sind nun 38 weitere Kassen mit mehr als vier Millionen Versicherten dem Integrationsvertrag beigetreten.

Der Verband wertet das als Zeichen dafür, dass der Selektivvertrag auf einen vorbereiteten und fruchtbaren Boden gefallen sei. "Die Herstellerunabhängigkeit des Vertrags ist dabei von zentraler Bedeutung", so der BDP weiter. Sie erlaube es behandelnden Ärzten, genau den Test auszuwählen, der für ihre Patientinnen der individuell richtige sei. Die Festlegung auf eine einzige diagnostische Methode bezeichnet der Verband als nicht erstrebenswert. "Die Freiheit in der Wahl der richtigen Methode ist ein Grundpfeiler und zentrale Verantwortung ärztlichen Handelns sowohl allgemein als auch im Bereich der Genexpressionsdiagnostik."

Der BDP betrachtet den Vertrag als Übergangslösung für die Zeit, "die die gesetzliche Krankenversicherung braucht, um kollektivvertragliche Regelungen zu finden". Genexpressionsdiagnostik wäre im Rahmen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung prinzipiell möglich. Weil es bisher jedoch nur wenige ASV-Teams gibt, wird sie in diesem Versorgungsmodell kaum angeboten. Wann die Gentests bei Brustkrebs in die Regelversorgung Eingang finden, ist nach der negativen Nutzenbewertung des IQWIG von Dezember 2016 völlig dahingestellt. In einem Entwurf für eine Entscheidungshilfe rät das IQWIG derzeit auch Patientinnen davon ab, sich auf die Tests zu verlassen.

Der BDP kritisiert, es sei verwirrend, dass darin einige Tests nicht genannt werden, obwohl sie vielen Frauen angeboten würden. Über die Veröffentlichung der Entscheidungshilfe entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. (ami)

Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Krankenhaus-Reformpläne

Fachkräftemangel könnte Umbau der Kliniklandschaft beschleunigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert