Labormedizin

Laborvergütung aus dem Gleichgewicht

CDU-Gesundheitspolitiker Hennrich hält die Vergütungssituation in GKV und PKV nicht für nachhaltig.

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Das Ungleichgewicht bei der Laborvergütungen von GKV und PKV bereiten dem CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich Sorgen.

Das Ungleichgewicht bei der Laborvergütungen von GKV und PKV bereiten dem CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich Sorgen.

© Astrid Gast / stock.adobe.com

BERLIN. Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich hat sich unzufrieden mit der zögerlichen Integration von Innovationen in die Versorgung gezeigt und erhebliche Ungleichgewichte bei der Vergütung labormedizinischer und technischer Leistungen durch GKV und PKV moniert. Hennrich sagte bei der Jahresveranstaltung der Akkredidierten Labore in der Medizin (ALM), der Gesetzgeber habe „ein Interesse daran, dass Innovationen schnell in die Versorgung von Kassenpatienten kommen“.

So seien gesetzliche Bestimmungen zur Verfahrensbeschleunigung im Bundes- und Bewertungsausschuss vorgegeben worden – nicht zuletzt aufgrund der schleppenden Entscheidungen bei der Brustkrebsdiagnostik. Eindringlich forderte Hennrich die Laborärzte auf, nicht funktionierende Entscheidungswege an den Gesetzgeber zu melden.

Sorge bereiten Hennrich die Ungleichgewichte der Laborvergütungen von GKV und PKV. Eine Analyse der Laborkosten für die Jahre 2004 bis 2008 habe ergeben, dass die PKV viermal so hohe Honorare zahlt wie die GKV. Begleitet worden sei dies von einem erheblichen Kostenanstieg in der PKV. Inzwischen sei das GKV-Labor nicht mehr kostendeckend und werde von den Honoraren der Privatpatienten quersubventioniert.

Das sei auf die Dauer keine Lösung. Insofern könne es interessant sein, welche Vorschläge die im August eingesetzte Kommission von Experten aus Medizin, Ökonomie und Rechtswissenschaft für eine einheitliche Vergütungssystematik unterbreiten werde.

Laborärzte fordern Begrenzung von MVZ-Trägern

Noch offen ist die Frage, ob und wie im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) über den Kreis derer entschieden wird, die Träger eines MVZ sein können. Von Seiten der Zahnärzte hat es Vorstöße gegeben, aufgrund des Vordringens nichtärztlicher Investoren gesetzliche Beschränkungen zu beschließen.

Andererseits, so Hennrich, seien Teile der technikgestützten Medizin – vor allem Labormedizin und Radiologie – derart kapitalintensiv, dass Freiberufler-Strukturen es schwer haben, das notwendige Ausmaß an moderner technischer Ausstattung zu finanzieren. Für den Gesetzgeber entscheidende Kriterien bei der Zulässigkeit von Trägerschaften bei MVZ seien Träger-Pluralität, Flächendeckung, Arbeitschancen für den Nachwuchs und die Sicherung der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen.

Aus der Sicht der in ALM organisierten Laborärzte gibt es nach Auffassung des Vorsitzenden Dr. Michael Müller keine Gründe, den Kreis zulässiger Träger zu beschränken. Faktisch sei die MVZ-Struktur insgesamt sehr heterogen. Es habe sich gezeigt, dass Konzerne und Großstrukturen in besonderer Weise die Versorgungsqualität sicherten. In ALM sind mehr als 800 Laborärzte, rund 500 Ärzte für Mikrobiologie und 120 Ärzte in Weiterbildung organisiert. (HL)

Lesen Sie dazu auch: MVZ-Investorendebatte: MVZ-Strukturen auf dem Land?

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