LSG München

AOK muss für Pflege in Senioren-WG zahlen

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MÜNCHEN. Das Landessozialgericht (LSG) München hat Bewohnern von sogenannten Senioren-WGs in Bayern den Rücken gestärkt.

Im Streit mit der AOK Bayern um die Übernahme der Kosten für einfache medizinische Behandlungspflege in Wohngemeinschaften wies das Gericht die Berufung der Kasse in drei Fällen zurück.

Bewohner von Senioren-WGs hatten zuvor gegen die Entscheidung der Kasse geklagt, diese Kosten nicht mehr zu erstatten. Darunter fallen etwa die Medikamentengabe oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.

Die Richter am LSG folgten wie die Vorinstanz der Argumentation der AOK Bayern nicht und verklagten die Kasse zur Zahlung der Kosten. Sie ließen eine Revision zum Bundessozialgericht in allen drei Fällen zu.

Die Entscheidung darüber, ob es eine Revision am Bundessozialgericht geben wird, liegt bei der AOK Bayern. Die Vertreterin der Kasse wollte dazu zunächst keine Angaben machen. Sie hatte jedoch während der Verhandlung zu erkennen gegeben, dass die AOK eine bundesweit einheitliche Rechtssprechung anstrebe.

Unabhängig von der Streitfrage hatte die AOK bereits zuvor angekündigt, die strittigen Kosten vorerst weiter zu übernehmen. (dpa)

Landessozialgericht Bayern: AZ: L 5 KR 402/19, AZ: L 5 KR 403/19, AZ: L 5 KR 404/19

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