BÄK: Regeln zu Gentests allein reichen nicht aus
BERLIN (ble). Das von der großen Koalition geplante Gendiagnostikgesetz (wir berichteten) berücksichtigt nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) nicht die Gefahren durch andere Untersuchungsmethoden mit prädiktiver Aussagekraft: So gälten die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für Gendiagnostik nicht für andere, nicht-genetische Untersuchungen, etwa die virologische Diagnostik einer HIV- oder Hepatitis-Erkrankung. In ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf kritisiert die BÄK zudem, dass die Bundesregierung keine Regelungen zu Phänotypuntersuchungen und zur Familienanamnese anstrebe. In der Arbeitswelt seien dies für Arbeitgeber aber die häufigsten Quellen, um an genetische Informationen zu gelangen.