Organspende

Chirurgen kritisieren, dass Deutschland Organe importieren muss

Die Chirurgenverbände stellen sich hinter die Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zu viele Organe müssten hierzulande aus dem Ausland importiert werden.

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BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) stellt sich hinter die Forderungen nach einer erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organspende.

Deutschland profitiere derzeit von der höheren Frequenz der Organspende in seinen Nachbarländern, sagte DGCH-Präsident Professor Matthias Anthuber. Allein bei Nieren „importiere“ Deutschland jedes Jahr 200 Organe mehr aus den Eurotransplant-Ländern als im Land selbst gespendet würden, sagte Anthuber. Im Süden der Republik stammten etwa 30 Prozent der Organe aus Kroatien und Serbien. Damit verschlechtere Deutschland die Transplantationschancen von Patienten auf ausländischen Wartelisten. Das sei unangemessen, sagte Athuber. Im vergangenen Jahr war die Zahl der Organspender in Deutschland unter 800 gerutscht. Derzeit ist das Spendengeschehen leicht im Aufwind.

In Deutschland ist Organspender, wer ausdrücklich einer Organentnahme zustimmt und das im Organspenderausweis dokumentiert. Der Erfolg wachsender Sicherheit im Straßenverkehr führt nach Angaben der Transplantationsmediziner dazu, dass die Organe eher von Menschen über 65 Jahre kommen als wie früher von jüngeren Verkehrsunfallopfern.

Eine erweiterte, oder doppelte, Widerspruchsregelung gibt es derzeit in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen. Dort gilt jeder Staatsbürger automatisch als Organspender, wenn er nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Um dem mutmaßlichen Willen des möglichen Spenders auf jeden Fall zu entsprechen, sollen vor der Organentnahme zusätzlich die nächsten Angehörigen befragt werden.

In Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden (ab 2020), Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechien, Ungarn und Zypern gilt die Widerspruchsregelung in Reinform.

Eine „Organabgabepflicht“ sieht Anthuber mit der Widerspruchsregelung nicht heraufziehen. Die Freiheit des Individuums, Organspender zu werden oder eben nicht, bleibe erhalten. (af)

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